Kantonale Prämienverbilligungssysteme
Die Kantone gewähren den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen. Der Bund beteiligt sich mit dem Bundesbeitrag, der an die Kantone ausgerichtet wird, an der Finanzierung.
Die Kantone haben weitgehende Kompetenzen, die Prämienverbilligung für ihre Bevölkerung zu regeln. Die GDK erstellt jährlich eine Übersicht (PDF, 715 KB) über die Prämienverbilligungssysteme in den Kantonen.