Kosten- und Qualitätsziele
Nach dem Nein zur Kostenbremse-Initiative in der Volksabstimmung vom Juni 2024 ist Anfang 2026 der indirekte Gegenvorschlag in Kraft getreten. Der Bundesrat legt künftig jeweils für vier Jahre Kosten- und Qualitätsziele fest. Vorher hört er unter anderem die Kantone an.
Neben einem Globalziel werden auch Ziele nach Kostengruppen festgelegt (stationäre Behandlungen, ambulante Behandlungen im Spital oder ausserhalb des Spitals, Medikamente und Pflege in einem Pflegeheim oder zu Hause). Auf diese Weise sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steuern, ohne die Versorgungsqualität zu schmälern.
Die Kantone können eigene Ziele festlegen, wobei sie die Vorgaben des Bundesrats berücksichtigen und die Versicherer, Versicherten und Leistungserbringer vorgängig anhören müssen.
Bei der Festlegung der Kostenziele werden Faktoren wie die demografische Entwicklung, der Gesundheitszustand der Bevölkerung, der medizinisch‑technische Fortschritt, die wirtschaftliche Gesamtlage, das Lohn‑ und Preisniveau sowie das Potenzial zur Effizienzsteigerung einbezogen.
Die per Anfang 2026 eingesetzte Eidgenössische Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring (EKKQ), in der auch die Kantone vertreten sind, überwacht die Kostenentwicklung in der OKP und gibt Empfehlungen an den Bundesrat, die Kantone und die Tarifpartner zu geeigneten Kostendämpfungsmassnahmen ab.