Hochspezialisierte Medizin

Die Kantone sind beauftragt, für den Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM) eine gemeinsame gesamtschweizerische Planung vorzunehmen (Art. 39 Abs. 2bis KVG). Für die Umsetzung dieses Gesetzesauftrages haben die Kantone per 1. Januar 2009 die Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) in Kraft gesetzt. Anstelle von 26 kantonalen Planungen gibt es für die hochspezialisierte Medizin somit nur noch eine einzige, von allen Kantonen gemeinsam getragene Planung.

Der Entscheid, welche Bereiche der hochspezialisierten Medizin zugeordnet werden, obliegt dem HSM-Beschlussorgan. Das Beschlussorgan fällt zudem die Planungs- und Zuteilungsentscheide, aus denen sich die HSM-Spitalliste ergibt.

Die gesamtschweizerische Planung der hochspezialisierten Medizin erfolgt im Hinblick auf eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftlich erbrachte medizinische Versorgung. Die GDK plant und koordiniert die interkantonale Planung hochspezialisierter medizinischer Leistungen und erlässt die HSM-Spitalliste.

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