Spitalliste für die hochspezialisierte Medizin
Die Kantone haben ihre Zuständigkeit, gemäss Art. 39 Abs. 2bis KVG zum Erlass der Spitalliste für den Bereich der hochspezialisierten Medizin, dem HSM-Beschlussorgan übertragen.
Interkantonale HSM-Spitalliste
Die vom HSM-Beschlussorgan verabschiedete interkantonale Spitalliste der hochspezialisierten Medizin geht somit den kantonalen Spitallisten vor. Allfällige abweichende Spitallistenzulassungen der Kantone für die vom HSM-Beschlussorgan geregelten Bereiche der hochspezialisierten Medizin gelten als aufgehoben.
IVHSM-Leistungszuteilungen
Im Rahmen der Umsetzung der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) wurden bisher die Leistungszuteilungen in den folgenden Teilbereichen der hochspezialisierten Medizin verbindlich geregelt:
- Allogene hämatopoetische Stammzelltransplantationen bei Erwachsenen (PDF, 385 KB) (publiziert im Bundesblatt vom 8. Mai 2018, Inkrafttreten: 1. Juli 2018) - Schlussbericht für die Leistungszuteilung (PDF, 773 KB)
- Behandlung von schweren Verbrennungen bei Erwachsenen (PDF, 313 KB) (publiziert im Bundesblatt vom 12. November 2019, Inkrafttreten: 1. Januar 2020) - Schlussbericht für die Leistungzuteilung (PDF, 419 KB)
- Behandlung von Schwerverletzten (PDF, 508 KB) (publiziert im Bundesblatt vom 28. März 2017, Inkrafttreten: 1. Juni 2017) - Schlussbericht für die Leistungszuteilung (PDF, 696 KB)
- Cochlea-Implantate (PDF, 619 KB) (publiziert im Bundesblatt vom 16. März 2021, Inkrafttreten: 1. Juni 2021) - Schlussbericht für die Leistungszuteilung (PDF, 496 KB)
- Herzunterstützungssysteme bei Erwachsenen (PDF, 578 KB) (publiziert im Bundesblatt vom 28. Juni 2022, Inkrafttreten: 1. Januar 2023) - Schlussbericht für die Leistungszuteilung (PDF, 647 KB)
- Hochspezialisierte Pädiatrie und Kinderchirurgie (publiziert im Bundesblatt vom 20. Dezember 2011)
- Komplexe Behandlung von Hirnschlägen (PDF, 521 KB) (publiziert im Bundesblatt vom 6. Februar 2018, Inkrafttreten: 9. März 2018) - Schlussbericht für die Leistungszuteilung (PDF, 884 KB)
Das Luzerner Kantonsspital, Standort Luzern und die Klinik Hirslanden, Zürich haben in den Jahren 2018 und 2019 die Auflagen bzgl. Mindestfallzahlen erfüllt. Somit bleiben die entsprechenden HSM-Leistungsaufträge - unter Einhaltung der Auflagen gemäss Ziffer 2 des Beschlusses - bis zum 8. März 2024 in Kraft. - Komplexe hochspezialisierte Viszeralchirurgie
- Komplexe Neurologie, Neurochirurgie und Neuroradiologie (publiziert im Bundesblatt vom 25. April 2023, Inkrafttreten: 1. Januar 2024) - Schlussbericht für die Leistungzuteilung (PDF, 2 MB)
- Organtransplantationen bei Erwachsenen (publiziert im Bundesblatt vom 8. Mai 2018, Inkrafttreten: 1. Juli 2018) - Schlussbericht für die Leistungszuteilung (PDF, 1 MB)
- Pädiatrische Onkologie (publiziert im Bundesblatt vom 10. September 2013)
Vollzug
Gestützt auf Art. 39 Abs. 1 KVG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 4 IVHSM haben die Organe der IVHSM die HSM-Spitalliste periodisch zu überprüfen. Über die Leistungszuteilungen und die dafür festgelegten Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer bezüglich Erfahrung, Personal, Infrastruktur und Prozesse bewirken sie die Förderung der Behandlungsqualität.
Um den Vollzug der HSM-Leistungen zu vereinheitlichen und die Integration der HSM-Leistungen in die kantonale Spitalplanung zu erleichtern, werden die HSM-Leistungen wenn möglich anhand des Schweizerischen Operationskatalogs (CHOP) und des internationalen Diagnoseverzeichnisses (ICD) abgebildet. Beide Klassifizierungssysteme (CHOP und ICD) werden periodisch angepasst. Aus diesem Grund wird auch die Abbildung der HSM-Leistungen in diesen Klassifikationssystemen jährlich aktualisiert.