Ambulante Tarife
Die Leistungen der Leistungserbringer im ambulanten Sektor werden nach unterschiedlichen Tarifstrukturen und Tarifen abgegolten.
Ambulanter Arzttarif
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für ambulante ärztliche Leistungen ein neues Gesamt-Tarifsystem, bestehend aus der Einzelleistungstarifstruktur TARDOC und Ambulanten Pauschalen. Im Gegensatz zur bis Ende 2025 gültigen Einzelleistungstarifstruktur TARMED sollen die beiden neuen Tarifstrukturen regelmässig überprüft und weiterentwickelt werden. Die Vergütung ergibt sich, indem die Taxpunkte aus der Tarifstruktur mit den kantonal unterschiedlichen Taxpunktwerten multipliziert werden. Die Tarifpartner verhandeln den kantonalen Taxpunktwert, der durch die zuständige kantonale Behörde genehmigt wird. Wenn sich die Tarifpartner nicht einigen, wird der Taxpunktwert durch die zuständige kantonale Behörde festgesetzt.
Organisation ambulante Arzttarife (OAAT)
Die im November 2022 gegründete Organisation ambulante Arzttarife (OAAT) vereinigt die Organisationen FMH, H+, santésuisse, prio.swiss und die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK). Im Zusammenhang mit der einheitlichen Finanzierung der Leistungen im Gesundheitswesen wird auch die GDK zur Aktionärin der OAAT. Derzeit stellt die GDK mit Regierungsrat Pierre Alain Schnegg den Verwaltungsratspräsidenten. Die Gesellschaft ist für die Tarifierung aller ambulanten ärztlichen Leistungen in der Schweiz zuständig. Ihr Ziel ist es, die Vertragspartner bei der Anwendung und Weiterentwicklung der nationalen Tarifsysteme für ambulante ärztliche Leistungen (insbesondere TARDOC, ambulante Pauschalen) zu unterstützen.