Elektronischer Datenaustausch Prämienverbilligung
Die Prämienverbilligung wird von den Kantonen direkt an die Krankenversicherer ausgerichtet. Der dazu notwendige Informationsaustausch zwischen den Kantonen und den Krankenversicherern erfolgt nach einheitlichem Standard im Elektronischen Datenaustausch Prämienverbilligung (DA-PV).
Über den DA-PV werden die Informationen zu den Prämienverbilligungsbeiträgen aus der Individuellen Prämienverbilligung und den Ergänzungsleistungen abgewickelt. Die Teilnehmenden an diesem Datenaustausch sind die kantonalen Durchführungsstellen und die Krankenversicherer.
Den DA-PV haben Kantone und Krankenversicherer gemeinsam aufgebaut und sie pflegen ihn weiterhin gemeinsam. Dazu arbeiten Vertreterinnen und Vertreter von Kantonen und Krankenversicherern in der Steuergruppe und in der Technischen Arbeitsgruppe mit. Das Projekt wird gemeinsam von der GDK und von santésuisse geleitet. Auf der Webseite des DA-PV finden Sie unter anderem die Konzepte, Schemata, Controllingberichte sowie eine Teilnehmerliste.
Weiterführende Informationen
Gesetzliche Grundlagen
- Übersicht kantonale gesetzliche Grundlagen Datenaustausch Prämienverbilligung, Stand Februar 2024 (pdf)
- Art. 65 KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung)
- Art. 106b – Art. 106e KVV (Verordnung über die Krankenversicherung)
- Verordnung des EDI über den Datenaustausch für die Prämienverbilligung (VDPV-EDI)