Prämienausstände

Was passiert, wenn jemand die Prämien oder Kostenbeteiligungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht bezahlt? Dies ist in Art. 64a KVG geregelt.

Wenn eine versicherte Person fällige Prämien oder Kostenbeteiligungen nicht bezahlt, muss der Krankenversicherer sie schriftlich mahnen und ihr danach eine Zahlungsaufforderung zustellen. Bezahlt die versicherte Person die Ausstände erneut nicht innerhalb der gesetzten Frist, muss der Krankenversicherer die Betreibung einleiten. Der Kanton übernimmt 85 Prozent der Forderungen, die zur Ausstellung eines Verlustscheins oder eines gleichwertigen Rechtstitels geführt haben. Im Grundsatz behält die säumige versicherte Person den Versicherungsschutz.

Listen säumiger Prämienzahler

Die Kantone haben die Möglichkeit, Versicherte, die ihrer Prämienpflicht trotz einer Betreibung nicht nachkommen, auf einer Liste zu erfassen. Für die betroffenen Personen schieben die Krankenversicherer die Kostenübernahme der Leistungen auf, sofern es sich nicht um Notfallbehandlungen handelt. Die folgende Abbildung zeigt, welche Kantone eine Liste säumiger Prämienzahlerinnen und Prämienzahler führen.

Gesetzliche Grundlagen

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