Rehabilitation

Gemäss den bundesrechtlichen Vorgaben müssen die Kantone ihre Spitalplanungen koordinieren. Vor diesem Hintergrund hat die Plenarversammlung der GDK am 24. November 2022 drei Empfehlungen im Bereich der Rehabilitation verabschiedet, welche die Grundlage für eine gewisse Vereinheitlichung und Koordination bei den kantonalen Rehabilitationsplanungen bilden sollen. Die drei Empfehlungen bauen aufeinander auf und ergänzen sich.

Bis anhin gibt es keine bundesrechtliche Definition von «Rehabilitation». Das hat zur Folge, dass sich das Verständnis von «Rehabilitation» in den Kantonen unterscheidet und auch die Anforderungen an Rehabilitationskliniken/-abteilungen sowie die Leistungsaufträge im Bereich der Rehabilitation aktuell nicht in allen Kantonen gleich ausgestaltet sind.

Mit der Empfehlung (PDF) betreffend das gemeinsame Verständnis der Kantone von «Rehabilitation» wird eine einheitliche Grundlage geschaffen, auf welche sich die Kantone bei ihren Rehabilitationsplanungen und Leistungsauftragsvergaben abstützen können.

Heute gibt es im Bereich der Rehabilitation keine von allen Kantonen genutzte Planungssystematik. Hier setzt die Empfehlung (PDF) betreffend die «Musterplanungssystematik Rehabilitation und Definition der Rehabilitationsbereiche» an. Sie erlaubt es den Kantonen, ihren Rehabilitationsplanungen in Zukunft einheitlich definierte Rehabilitationsbereiche zu Grunde zu legen. Mit der Musterplanungssystematik können mehrere Rehabilitationsbereiche als Leistungsbereich oder Leistungsgruppe respektive als Leistungsbereich oder Querschnittsbereich ausgestaltet werden. Dies erlaubt die Berücksichtigung kantonaler Gegebenheiten.

Aufbauend auf die Rehabilitationsbereiche der Musterplanungssystematik werden sodann in einer weiteren Empfehlung (PDF) Qualitätsanforderungen definiert. Dadurch werden die Anforderungen an die Rehabilitationskliniken und -abteilungen sowie die Leistungsaufträge im Bereich der Rehabilitation vereinheitlicht.

Mit diesen Empfehlungen stehen den Kantonen erstmals einheitliche Grundlagen und Klassifikationen zur Verfügung, auf welche sie bei ihren kantonalen Spitalplanungen im Bereich der Rehabilitation zurückgreifen können. Die Umsetzung der Empfehlungen wird allerdings einige Jahre in Anspruch nehmen, da die Kantone unterschiedliche Planungshorizonte haben und dementsprechend neue Spitalplanungen zeitlich gestaffelt erfolgen.

In einem nächsten Schritt soll auf Ebene der GDK eine Empfehlung zur Operationalisierung erarbeitet werden. Dadurch können die Rehabilitationsbereiche der Musterplanungssystematik eindeutig und leistungsbezogen abgegrenzt, das heisst über allgemein anerkannte medizinische Klassifikationssysteme (z.B. CHOP und ICD) definiert werden.

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