Stationäre Tarife
Die stationären Leistungen in den Spitälern werden in der Schweiz über einheitliche Tarifstrukturen abgegolten. Die Höhe der Tarife unterscheidet sich jedoch zwischen den Leistungserbringern.
Tarifstrukturen
Für die Entwicklung und Pflege der Tarifstrukturen im stationären Bereich zeichnet die SwissDRG AG verantwortlich. Der Verwaltungsrat der AG wird durch eine GDK-Vertreterin/einen GDK-Vertreter präsidiert, zudem stellt die GDK zwei weitere Mitglieder in diesem Gremium.
Tarife
Die Kantone sind für die Genehmigung respektive die Festsetzung der stationären Spitaltarife verantwortlich. Für einen raschen Überblick über die verschiedenen kantonalen Tarife stellt die GDK eine Übersichtsliste zur Verfügung.