Impfungen
Nationales Programm Impfungen
Mit dem Ziel, die Bevölkerung ausreichend vor impfverhütbaren Krankheiten zu schützen, haben Bund, Kantone und weitere Akteure die nationale Strategie zu Impfungen (NSI) erarbeitet. Für die Umsetzung der Strategie wurde ein umfassender Aktionsplan aufgestellt. Die GDK und die Kantone haben sich bereit erklärt, diverse Massnahmen in ihrer Zuständigkeit umzusetzen. Die Erfahrungen mit der Covid-19-Pandemie wurden zum Anlass genommen, den Aktionsplan unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse zu überarbeiten. Im April 2024 wurde der aktualisierte Aktionsplan 2.0 (PDF) verabschiedet.
HPV Impfung
Die GDK hat eine einheitliche Vertragslösung für die Vergütung von Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV-Impfungen) ausgehandelt.
Gemäss Art. 12a lit. k der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) werden die Kosten für die Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen, wenn die Impfung im Rahmen von kantonalen Impfprogrammen durchgeführt wird. Ausgehend davon hat die GDK eine einheitliche Vertragslösung für die Vergütung von Impfungen gegen HPV ausgehandelt. Per 1. Januar 2019 wurden die Verträge mit dem Impfstofflieferanten MSD aufgrund eines verbesserten Impfstoffs erneuert. Diesen Verträgen sind alle Kantone beigetreten.
Per 1. Januar 2027 ist eine Änderung des Vergütungsmodells der HPV-Impfung vorgesehen. Die Impfung wird neu via Spezialitätenliste vergütet. Durch diese Entwicklung fällt die spezifische Rolle der Kantone hinsichtlich Administration, Bestellung und Vorfinanzierung der Impfung künftig weg. Stattdessen gilt eine normale, für andere Impfungen bereits übliche Vergütungsstruktur.