eHealth
Im Juni 2007 hat der Bundesrat die von Bund und GDK erarbeitete Strategie eHealth Schweiz für die Jahre 2007 bis 2015 genehmigt. Die Strategie eHealth Schweiz verfolgt die Vision, dass Patientinnen und Patienten mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) ihren Gesundheitsfachpersonen die wichtigsten Dokumente rund um ihre Gesundheit zur Verfügung stellen – unabhängig von Ort und Zeit. Sie sind damit aktiv an den Entscheidungen beteiligt und stärken die eigene Gesundheitskompetenz.
Um die Strategie eHealth Schweiz umzusetzen, haben das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und die GDK 2007 eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Bund und Kantone tragen seitdem gemeinsam die Kompetenz- und Koordinationsstelle eHealth Suisse. Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) haben sich die Aufgaben von eHealth Suisse verändert, so dass im Frühling 2017 eine neue Vereinbarung getroffen wurde – weiterhin getragen von den zwei starken Säulen Bund und Kantone. Ihnen geht es darum, gemeinsame organisatorische, rechtliche und technische Leitplanken für die Entwicklung von eHealth-Anwendungen, insbesondere des elektronischen Patientendossiers (EPD), zu definieren. Denn damit eHealth wirklich nützt, braucht es eine nationale Planung und Koordination.
Im März 2018 wurde vom «Dialog Nationale Gesundheitspolitik» die Strategie eHealth Schweiz 2.0 verabschiedet. Die Hauptziele der Strategie bis 2024 sind, das EPD einzuführen und zu verbreiten sowie die Digitalisierung rund um das EPD zu koordinieren.
Aktueller Stand elektronisches Patientendossier
Das EPD wird von Gemeinschaften oder Stammgemeinschaften angeboten, das sind Zusammenschlüsse von Gesundheitsfachpersonen und ihren Einrichtungen. Gemäss Gesetz müssen sich Akutspitäler, Reha-Kliniken, stationäre Psychiatrien, Pflegeheime, Geburtshäuser und neu zugelassene Arztpraxen einer zertifizierten Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft anschliessen.
Aufgrund von Verzögerungen bei der Zertifizierung der (Stamm-)Gemeinschaften konnte das EPD nicht wie geplant ab dem 15. April 2020 in der Schweiz eingeführt werden. Inzwischen haben alle acht (Stamm-)Gemeinschaften die Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen. Der Programmausschuss von Bund und Kantonen erwartet von den (Stamm-)Gemeinschaften, dass sie den flächendeckenden Betrieb aufnehmen und das EPD im ganzen Einzugsgebiet zügiger verbreiten. Konkret bedeutet dies, dass die (Stamm-)Gemeinschaften und ihre Standortkantone dafür sorgen, dass einerseits der Bevölkerung niederschwellige Möglichkeiten angeboten werden, ein EPD zu eröffnen. Andererseits erwartet der Programmausschuss, dass die Anschlusspflicht bei stationären Gesundheitseinrichtungen und neu zugelassenen Arztpraxen besser durchgesetzt wird.