eHealth

Für die Kantone und den Bund ist die Digitalisierung ein zentrales Instrument für das Erreichen wichtiger gesundheitspolitischer Ziele, namentlich in den Bereichen Behandlungsqualität, Patientensicherheit, Effizienz, koordinierte Versorgung und Interprofessionalität sowie Gesundheitskompetenz.

Im Jahr 2007 verabschiedete der Bundesrat die vom Bund und der GDK gemeinsam erarbeitete «Strategie eHealth Schweiz». Bund und Kantone tragen seitdem gemeinsam die Kompetenz- und Koordinationsstelle eHealth Suisse. Die Aktivitäten von eHealth Suisse werden in Absprache mit dem Bund und den Kantonen, vertreten durch die GDK, in einer unbefristeten Rahmenvereinbarung (PDF) definiert. Und die Aktivitäten werden in das Programm DigiSanté, den Eckpfeiler der Digitalisierung im Gesundheitswesen, eingebunden. In Bezug auf das elektronische Patientendossier (EPD) sind die Implementierungsarbeiten inzwischen ziemlich weit fortgeschritten, so dass die nächste Phase – grossflächiger Ausbau und technische Weiterentwicklung – angegangen werden kann.

Elektronisches Patientendossier (EPD)

Im EPD können die für eine Behandlung wichtigen Informationen digital gesammelt werden. Das erleichtert die Zusammenarbeit der Gesundheitsfachpersonen, was die Behandlungsqualität verbessert und die Patientensicherheit erhöht. Mit dem EPD sind wichtige Informationen rasch verfügbar, auch im Notfall.

Das EPD wird von Gemeinschaften oder Stammgemeinschaften angeboten, das sind Zusammenschlüsse von Gesundheitsfachpersonen und ihren Einrichtungen. Gemäss Gesetz müssen sich Akutspitäler, Reha-Kliniken, stationäre Psychiatrien, Pflegeheime, Geburtshäuser und neu zugelassene Arztpraxen einer zertifizierten Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft anschliessen.

Derzeit ist das EPD noch zu wenig verbreitet. Bund und Kantone erwarten deshalb von den (Stamm-)Gemeinschaften und ihren Standortkantonen, dass der Bevölkerung niederschwellige Möglichkeiten angeboten werden, ein EPD zu eröffnen. Weiter muss die Anschlusspflicht bei stationären Gesundheitseinrichtungen und neu zugelassenen Arztpraxen durchgesetzt werden.

Der Bundesrat will das EPD mit verschiedenen Massnahmen weiterentwickeln, die er im Juni 2023 in die Vernehmlassung schickte. So soll der Einsatz des EPD in Zukunft auch für alle Ärztinnen und Ärzte Pflicht sein. Diesen Vorschlag begrüsste die GDK in ihrer Stellungnahme vom September 2023 (PDF). Gleichzeitig stellte sie fest, dass sich der dezentrale Weg bisher nicht bewährt hat. Das Patientendossier sollte deshalb künftig zentral und einheitlich gesteuert sowie finanziert werden.

Programm DigiSanté

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens soll mit dem Programm DigiSanté beschleunigt werden. Ziel des Programms ist es, dass alle relevanten Daten nahtlos ausgetauscht und von allen Systemen gelesen werden können. Im spitalstationären Bereich beispielsweise sollen die Spitaldaten nur noch einmal, aber für verschiedene Verwendungszwecke erhoben und durch die beteiligten Akteure gemeinsam genutzt werden (Vorhaben «SpiGes»). Die Kantone sind von vielen Aspekten des Programms DigiSanté betroffen und direkt eingebunden. Die GDK ist unter anderem im Programmausschuss vertreten.

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