Personalsicherung
Die Akteure des Gesundheitswesens sind gefordert, genügend Personal auszubilden sowie die Massnahmen zur Personalerhaltung und zur Förderung des Wieder- und Quereinstieges zu verstärken. Auch die GDK und die Kantone engagieren sich in diesem Bereich.
Personalprognosen und Ausbildungsbedarf
Der Bund, die Kantone und die Gesundheitsbranche haben in den vergangenen Jahren verschiedene Massnahmen zur Nachwuchssicherung ergriffen. Wie hat sich dies auf die Zahl der Ausbildungsabschlüsse im Pflege- und Betreuungsbereich in den vergangenen Jahren ausgewirkt? Mit welchem Personalbedarf ist in den kommenden Jahren zu rechnen und inwiefern kann dieser Bedarf gedeckt werden?
Antworten auf diese und andere Fragen gibt der Nationale Versorgungsbericht 2021 (PDF), der die Resultate der beiden Berichte von 2009 und 2016 aktualisiert. Der Bericht wurde vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan), der GDK sowie der Nationalen Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit OdASanté erarbeitet.
Die Zahl der Ausbildungsabschlüsse konnte zwischen 2012 und 2019 auf allen Qualifikationsstufen der Pflege deutlich gesteigert werden, auf der Tertiärstufe gar um zwei Drittel. Dadurch hat sich auch das Verhältnis zwischen Nachwuchsangebot und -bedarf gegenüber dem letzten Versorgungsbericht von 2016 (PDF) verbessert. Trotz der erfreulichen Entwicklungen und Prognosen bei den Ausbildungsabschlüssen im Pflegebereich besteht bis 2029 mit dem prognostizierten Deckungsgrad von 67% beziehungsweise 80% noch immer eine deutliche Lücke zwischen Angebot und Bedarf. Neben einer weiteren Steigerung der Ausbildungsabschlüsse braucht es deshalb auch Massnahmen zum Erhalt des Gesundheitspersonals.
Kantonale Ausbildungsverpflichtungen
Die Kantone haben bei den Spitälern und Kliniken seit Inkrafttreten der neuen Spitalfinanzierung 2012 Ausbildungsverpflichtungen für nicht universitäres Gesundheitspersonal eingeführt. Viele Kantone kennen auch Ausbildungsverpflichtungen für Pflegeheime und Spitex-Organisationen. Die Betriebe werden dazu verpflichtet, in Abhängigkeit der Betriebsgrösse und Personalzusammensetzung Ausbildungsplätze anzubieten.
Verschiedene Studien zum Kosten-Nutzen-Verhältnis der praktischen Ausbildung (Lehrstellen, Praktika) im Gesundheitsbereich haben gezeigt, dass für die Betriebe im Durchschnitt Nettokosten resultieren. Die GDK hat deshalb die Empfehlung zur Abgeltung der praktischen Ausbildungskosten (PDF) in den nicht universitären Gesundheitsberufen im April 2023 erneuert. Nebst den Mindestansätzen zur Abgeltung der Ausbildungskosten enthält die Empfehlung auch Grundsätze zur Förderung der praktischen Ausbildung. Dazu gehört die Empfehlung, dass die Kantone Grundlagen schaffen, um auch ambulante Leistungserbringer für ihre Ausbildungsleistungen zu entschädigen.
Verfassungsartikel Pflege
Informationen zur Umsetzung des Verfassungsartikels Pflege finden Sie auf dieser Seite.
Weiterführende Informationen
- Obsan Bulletin 12/2016: Pflegepersonal in der Schweiz
- Obsan Bericht 71: Gesundheitspersonal in der Schweiz