Einheitliche Finanzierung
Am 24. November 2024 hat das Volk die Reform zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen im Gesundheitswesen mit 53.3 Prozent angenommen. Die Kantonsregierungen empfahlen die Vorlage zur Annahme.
Die einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen korrigiert Fehlanreize, stärkt die Kantone und entlastet die Prämienzahlenden.
Die Reform ist breit abgestützt, alle Akteure sind in den vergangenen Jahren aufeinander zugegangen und haben bewiesen, dass Reformen im Gesundheitswesen möglich sind. Das ist ein wichtiges Signal für all jene, die sich für ein zukunftfähiges und finanzierbares Gesundheitswesen einsetzen. Die einheitliche Finanzierung ist keine Wunderpille, aber sie legt den Grundstein für weitere Entwicklungsschritte im Gesundheitswesen.
Veränderungen bringt die Reform insbesondere bei der Pflegefinanzierung: Die heutigen kantonalen Restfinanzierungssysteme werden durch eine national einheitliche Tarifstruktur abgelöst. Die Kantone werden sich (im Rahmen der nationalen Tariforganisation) für eine adäquate Pflegefinanzierung einsetzen.
Im ambulanten Bereich erhalten die Kantone neu Zugang zu den Daten, die bisher nur die Versicherer kennen. Wichtig ist, dass die Datenflüsse möglichst unkompliziert und zukunftsfähig ausgestaltet werden.
Links
- Volksabstimmung Einheitliche Finanzierung der Leistungen - Informationen des BAG
- Medienkonferenz
- Beschluss des Parlaments: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)
- Parlamentarische Intiative 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus»