Prämien-Entlastung

Nach dem Nein zur Prämien-Entlastungs-Initiative in der Volksabstimmung vom Juni 2024 ist Anfang 2026 der indirekte Gegenvorschlag in Kraft getreten. Die Kantone müssen neu einen Mindestbeitrag für die Prämienverbilligung aufwenden.

In den ersten zwei Kalenderjahren nach Inkrafttreten beträgt der Mindestanteil in allen Kantonen 3,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der Versicherten, die ihren Wohnort im Kanton haben. Danach zwischen 3,5 und 7,5 Prozent. Die genaue Höhe pro Kanton hängt vom Anteil ab, den die Prämien am Einkommen der 40 Prozent einkommensschwächsten Versicherten im jeweiligen Kanton durchschnittlich ausmachen.

Die Kantone werden dies finanziell zu spüren bekommen: Gemäss Berechnungen des Bundes betragen die jährlichen Mehrkosten für die Kantone zu Beginn rund 350 Millionen Franken. Bis 2030 könnte diese Summe auf gegen 1 Milliarde Franken ansteigen.

Zudem müssen die Kantone ein Sozialziel definieren. Sie müssen festlegen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen der Versicherten mit Wohnort im Kanton höchstens ausmachen darf.

Weiterführende Informationen

Kontakt