Empfehlungen der GDK zur Spitalplanung

Damit der Schweizer Wohnbevölkerung ein ausreichendes Angebot an stationären medizinischen Spitalleistungen zur Verfügung steht, sind die Kantone für eine bedarfsgerechte Spitalplanung verantwortlich. Aus dieser Planungsarbeit resultieren die kantonalen Spitallisten, auf denen die Leistungsaufträge der versorgungsrelevanten Spitäler aufgeführt sind.

Die GDK unterstützt die Kantone bei der interkantonalen Koordination und Zusammenarbeit im Bereich der Spitalplanung. Das wichtigste Instrument dazu sind die Empfehlungen der GDK zur Spitalplanung.

Die erste Version der Empfehlungen wurde am 14. Mai 2009 vom Vorstand der GDK verabschiedet. Seither wurden sie 2018 einer Totalrevision unterzogen und 2022 massvoll aktualisiert. Im November 2025 hat nun die Plenarversammlung weitreichende Beschlüsse im Bereich der Spitalplanung gefasst und in diesem Zusammenhang eine Ergänzung und Aktualisierung der Empfehlungen (PDF) beschlossen.

Die Empfehlungen der GDK zur Spitalplanung sind für die Kantone nicht bindend. Sie sollen jedoch eine gemeinsame Sicht auf die kantonale Aufgabe der Spitalplanung anregen und verstehen sich damit auch als ein Beitrag zur interkantonalen Koordination der Spitalplanung im Sinne von Art. 39 Abs. 2 KVG.

Die Empfehlungen gelten grundsätzlich für die Planung von Leistungen in allen Versorgungsbereichen (Akutsomatik, Psychiatrie, Rehabilitation). Sie betreffen nicht die interkantonale Planung der hochspezialisierten Medizin nach Art. 39 Abs. 2bis KVG.

Kontakt