Empfehlungen der GDK zur Spitalplanung

Damit der Schweizer Wohnbevölkerung ein ausreichendes Angebot an stationären medizinischen Spitalleistungen zur Verfügung steht, sind die Kantone für eine bedarfsgerechte Spitalplanung verantwortlich. Aus dieser Planungsarbeit resultieren die kantonalen Spitallisten, auf denen die Leistungsaufträge der versorgungsrelevanten Spitäler aufgeführt sind.

Die GDK unterstützt die Kantone bei der interkantonalen Koordination und Zusammenarbeit im Bereich der Spitalplanung. Das wichtigste Instrument dazu sind die Empfehlungen der GDK zur Spitalplanung.

Die erste Version der Empfehlungen wurde am 14. Mai 2009 vom Vorstand der GDK verabschiedet, im Mai 2018 beschloss die Plenarversammlung der GDK eine Totalrevision der Empfehlungen. Aufgrund der Änderung der KVV betreffend Weiterentwicklung der Planungskriterien, die am 1. Januar 2022 in Kraft trat, wurden die Empfehlungen einer massvollen Aktualisierung unterzogen. Im Mai 2022 verabschiedete die Plenarversammlung der GDK die revidierten Empfehlungen (PDF, 425 KB).

Die Empfehlungen der GDK zur Spitalplanung sind für die Kantone nicht bindend. Sie sollen jedoch eine gemeinsame Sicht auf die kantonale Aufgabe der Spitalplanung anregen und verstehen sich damit auch als ein Beitrag zur interkantonalen Koordination der Spitalplanung im Sinne von Art. 39 Abs. 2 KVG.

Die Empfehlungen gelten grundsätzlich für die Planung von Leistungen in allen Versorgungsbereichen (Akutsomatik, Psychiatrie, Rehabilitation). Sie betreffen nicht die interkantonale Planung der hochspezialisierten Medizin nach Art. 39 Abs. 2bis KVG.

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