Spitalplanung: Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren beschliessen grundlegende Neuerungen für eine stärkere Zusammenarbeit
1. Dezember 2025
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat an ihrer Plenarversammlung in Bern weitreichende Beschlüsse zur Spitalplanung gefällt. Mit einem Dreiphasenplan soll die Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden. Dies mit dem Ziel, spezialisierte Spitalleistungen zu konzentrieren.
Verschiedene Vorstösse im Bundesparlament zielen auf eine stärkere Zusammenarbeit der Kantone bei der Spitalplanung. Sogar eine Kompetenzverschiebung zum Bund steht zur Diskussion. Auch die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren sind sich bewusst, dass es eine stärkere Koordination braucht. Dies, obwohl der Kostenanteil des spitalstationären Bereichs an den gesamten Gesundheitskosten in den letzten Jahren gesunken ist. Nach intensiven und mehrmonatigen Vorbereitungsarbeiten haben sie einen Dreiphasenplan beschlossen, der in den nächsten Jahren umgesetzt werden soll. GDK-Präsident Lukas Engelberger sagt: «Der ambitionierte Dreiphasenplan der GDK hebt die Zusammenarbeit der Kantone bei der Spitalplanung auf eine neue Ebene. Die Kantone werden sich in Zukunft bei teuren, spezialisierten Behandlungen und Eingriffen noch besser abstimmen.»
Phase 1: Bedarfsanalyse und Bedarfsprognose
Der Dreiphasenplan soll im Jahr 2026 mit der ersten Etappe starten. Dann gibt die GDK eine Bedarfsanalyse und -prognose in Auftrag. Erstmals soll für die ganze Schweiz das bestehende Angebot und der aktuelle Bedarf für stationäre medizinische Leistungen analysiert werden. Gestützt darauf wird der zukünftige Bedarf prognostiziert. Künftig soll alle fünf Jahre eine gesamtschweizerische Bedarfsanalyse und alle zehn Jahre eine gesamtschweizerische Bedarfsprognose erstellt werden.
Phase 2: Unterteilung in Grundversorgung und Spezialversorgung
Die zweite Etappe dauert bis ca. 2029. Hier wollen die Kantone neu gemeinsam festlegen, welche Behandlungen und Eingriffe im Spital zur Grundversorgung gehören und welche zur Spezialversorgung zählen. Die Zuordnung zur Grund- oder Spezialversorgung erfolgt nach medizinischen Kriterien. Deshalb werden die medizinischen Fachexpert/-innen und -gesellschaften sowie die Leistungserbringer einbezogen. Am Ende dieser Etappe soll jede Behandlung und jeder Eingriff schweizweit klar und einheitlich der Grund- oder der Spezialversorgung zugeteilt sein. Eine einfache Blinddarmoperation beispielsweise gehört eher zur Grundversorgung, eine komplizierte Wirbelsäulen-Operation eher zur Spezialversorgung.
Phase 3: Einheitliche Kriterien für die Spezialversorgung
Ab ca. 2029 folgt die dritte Etappe. Nun sollen für die Behandlungen und Eingriffe, die in der zweiten Etappe der Spezialversorgung zugeordnet wurden, schweizweit einheitliche Kriterien definiert werden. Diese Kriterien – zum Beispiel Fallzahlen – beachten die Kantone in der Folge bei der Vergabe entsprechender Leistungsaufträge an die Spitäler. Spezialisierte Angebote, wie die komplizierte Wirbelsäulen-Operation, können so konzentriert werden. Dadurch erhöht sich die Qualität des Angebots. Verhältnismässig einfache Eingriffe, wie die unkomplizierte Blinddarmoperation, sollen weiterhin in einem Spital in der Nähe erfolgen können.
GDK-Empfehlungen zur Spitalplanung werden ergänzt
Die Spitalplanungsprozesse der Kantone haben sich im Verlauf der letzten Jahre bereits stark angeglichen. Einen Beitrag zur Zusammenarbeit leisten seit 2009 die Empfehlungen der GDK zur Spitalplanung. Die Plenarversammlung hat die Empfehlungen nun um den Dreiphasenplan für eine stärkere Koordination der Spitalplanungen ergänzt, der bis 2031 abgeschlossen sein sollte. Die anschliessende Umsetzung liegt in der Kompetenz der einzelnen Kantone. GDK-Vizepräsidentin Rebecca Ruiz sagt: «Die Kantone blicken bei ihren Spitalplanungen schon heute über die Kantonsgrenzen hinaus. Mit dem Dreiphasenplan werden sie dies in Zukunft noch verbindlicher und systematischer tun.»
Die GDK ist überzeugt, dass der Dreiphasenplan die Forderungen nach einer verstärkten Koordination aufnimmt, ohne gleichzeitig die verfassungsmässige Verantwortung der Kantone für die Spitalplanung in Frage zu stellen. Die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren sind sich nämlich einig: Die Spitalplanung muss weiterhin durch die Kantone erfolgen. Nur so ist die Einbettung der Spitäler in das regionale Gesundheitswesen sichergestellt.
Die Beschlüsse der GDK-Plenarversammlung zeigen, dass die Zusammenarbeit bei der Spitalplanung noch verstärkt werden soll. GDK-Präsident Lukas Engelberger sagt: «Mit dem Dreiphasenplan leistet die GDK einen wichtigen Beitrag für eine zukunftsgerichtete, qualitativ hochwertige und bezahlbare Spitalversorgung.»
Auskünfte:
Regierungsrat Lukas Engelberger, Präsident GDK – via Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch