Coronavirus: Nach 6 Wochen «besondere Lage» – Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren mahnen zur Vorsicht
30. Juli 2020
Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) zieht nach den ersten sechs Wochen in der «besonderen Lage» eine vorwiegend positive Bilanz. Wo nötig haben die Kantone Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus getroffen. Die Nachverfolgung von Infektionsketten ist etabliert. Es ist jedoch weiterhin Vorsicht geboten. Insbesondere im Hinblick auf die Rückkehr aus den Ferien im Ausland, aber auch wegen des bevorstehenden Schulbeginns. Die Gefahr einer zweiten Welle ist bei weitem noch nicht gebannt und die Lage bleibt labil.
Die Lockerungsmassnahmen in der Schweiz und an der Grenze haben zu dem zu erwartenden Wiederanstieg der Fallzahlen geführt. Durch die Nachverfolgung der Infektionsketten («Contact Tracing»), welche die Kantone seit Mai wieder ausgebaut haben, sowie die Ausweitung der Teststrategie konnte der Anstieg bisher in einem überblickbaren Rahmen gehalten werden. Der Vorstand der GDK zieht deshalb eine positive Bilanz nach den ersten Wochen in der «besonderen Lage», in der die Kantone wieder die Verantwortung für den überwiegenden Teil der COVID-19-Massnahmen übernommen haben. Mit der geteilten Verantwortung von Bund und Kantonen sind differenzierte Massnahmen und Auflagen an Betriebe verbunden, was kantonal unterschiedliche Regelungen zur Folge haben kann. «Bisher hat das aber nicht zu Problemen geführt», stellt der GDK-Präsident und baselstädtische Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger fest. Die Kantone tauschen sich über die beabsichtigten und ergriffenen Massnahmen aus, beispielsweise über Personenbeschränkungen an Veranstaltungen, Auflagen für Nachtclubs oder die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen. Dieser Austausch funktioniert gut.
«Die ganze Bevölkerung muss sich aber weiterhin an die Abstands- und Hygieneregeln halten. Die Gefahr einer zweiten Welle wird noch einige Zeit nicht gebannt sein und die Lage bleibt labil. Wir brauchen alle den Schnauf von Langstreckenläuferinnen und -läufern», sagt Engelberger. Der GDK-Präsident appelliert an die Bevölkerung, die Quarantänepflicht nach der Rückkehr aus Risikogebieten einzuhalten. Die Kantone erhalten stichprobenweise Passagierdaten der eintreffenden Flüge und Busse. Diese werden allerdings noch nicht in der erforderlichen Qualität und Geschwindigkeit geliefert. Nicht nur im Reiseverkehr, auch in den Schwimmbädern, am Arbeitsplatz oder beim Einkaufen ist insbesondere in diesen warmen Ferientagen gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsicht weiterhin angezeigt.
Vorsicht ist angesichts der instabilen Lage und der steigenden Fallzahlen auch mit Blick auf Grossveranstaltungen geboten. Diese können massgeblich zu einer weiteren Verbreitung des Virus beitragen und sollen deshalb weiterhin streng reguliert werden. Die Mehrheit der Kantone spricht sich dafür aus, das Verbot von Veranstaltungen mit über 1000 Personen vorerst bis Ende Jahr zu verlängern. Auf der Grundlage der epidemiologischen Entwicklung ist im November über eine allfällige Verlängerung zu befinden. Für eine Verlängerung spricht unter anderem die nach wie vor sehr labile epidemiologische Lage. Die Herbstmonate sollen genutzt werden, um Erfahrungen mit grösseren Veranstaltungen mit mehreren Hundert Besuchenden zu sammeln.
Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen haben in den meisten Fällen einen überregionalen, oft sogar nationalen Charakter. Die Einführung einer Bewilligungspflicht auf kantonaler Ebene würde vielschichtige Vollzugsprobleme nach sich ziehen. Sollte sich der Bundesrat trotzdem für eine solche Bewilligungspflicht aussprechen, muss der Bund in einer Verordnung Rahmenbedingungen setzen und zusammen mit den Kantonen sowie der Sport- und Kulturbranche schweizweit einheitliche und rechtsgleiche Bewilligungskriterien erarbeiten. Diese sollen eine einheitliche Umsetzung gewährleisten. Eine ersatzlose Streichung der bundesrechtlichen Vorgaben zu Grossveranstaltungen ohne einheitlichen Bewilligungsrahmen per Ende August ist aus der Sicht der Kantone keine Option.
Sorge bereiten den kantonalen Gesundheitsverantwortlichen weiterhin die finanziellen Verluste, die durch den vom Bund angeordneten Behandlungsstopp in den Spitälern oder Pflegeheimen entstanden sind. Hier erwartet die GDK eine faire Regelung, bei welcher der Bund einen Teil mitträgt. Ausserdem braucht es eine kostendeckende Vergütung der Spitäler, Heime und Spitex, die aufgrund der Schutzmassnahmen Mehrausgaben ausweisen. Kantone und Krankenversicherer stehen hier gemeinsam in der Pflicht.
Auskünfte:
Regierungsrat Lukas Engelberger, Präsident GDK, 079 689 01 46
Michael Jordi, Generalsekretär GDK, 079 702 20 90, michael.jordi@gdk-cds.ch
Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch