GDK nimmt Stellung zur Monismus-Vorlage der nationalrätlichen Gesundheitskommission

6. Juli 2018

Der Vorstand der Gesundheitsdirektorenkonferenz lehnt die Vorlage der Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-NR) für eine einheitliche Finanzierung («Einführung des Monis-mus») ab. Gleichzeitig zeigt er aber auf, wie die Leistungen im Gesundheitswesen zweckmässiger finanziert und effizienter gesteuert werden könnten. Wichtig ist der GDK, dass in einem Modell einer einheitlichen Finanzierung auch die Pflegekosten im Bereich der Langzeitpflege integriert werden.

Der GDK-Vorstand stellt fest, dass die von der SGK-NR für ihre Vorlage selbst formulierten Ziele – in der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung eine Kostendämpfung sowie Stabilisierung der Belastung der Prämien- und Steuerzahlenden zu erreichen – mit der Vorlage bei weitem nicht erreicht werden. Ein Schlüsselelement für die Kostensenkung ist die Verlagerung von aufwändigen stationären zu günstigeren ambulanten Behandlungen. Die Vorlage beschränkt sich aber allein auf die Verschiebung von kantonalen Steuergeldern zu den Krankenversicherern. Damit werden keine positiven Anreize zur gewünschten Verlagerung in den ambulanten Bereich geschaffen. Zudem werden die Pflegekosten im Bereich der Langzeitpflege beim vorgeschlagenen Modell der einheitlichen Finanzierung ausgeklammert. Damit verfehlt die Vorlage aber ein weiteres wichtiges und von der SGK-NR selbst gesetztes Ziel: Jenes einer integrierten Versorgung über die ganze Leistungskette hinweg. Das ist inkonsequent.

Der Finanzierungswechsel würde zudem in vielen Kantonen sogar zu einem Prämienschub führen, weil der heute prämienfinanzierte Anteil dort noch unter den in der Vorlage vorgesehenen 74.5 Prozent der Gesamtkosten liegt. Der Vorschlag der SGK-NR würde zudem eine höhere Entschädigung für Vertragsspitäler bewirken, indem die durch sie erbrachten Leistungen neu zu 74,5 % statt wie heute zu 45 % durch die obligatorische Krankenversicherung mitfinanziert würden. Ein Prämienschub wäre die Folge und die Wirksamkeit der kostendämpfenden kantonalen Spitalplanungen würde durch die Stärkung der Vertragsspitäler unterlaufen. Die Vorlage geht in leichtfertiger Weise nicht auf diese problematischen Auswirkungen ein. Schliesslich sind die Kalkulationsgrundlagen für die Berechnung des neuen Verteilschlüssels nicht nachvollziehbar und können deshalb zur Abschätzung der Auswirkungen der Vorlage auf die Steuer-und Prämienzahler nicht genügen.

Die SGK-NR hat die Hausaufgaben nicht gemacht. Die Vorlage genügt nicht. Sie kann auch nicht verbessert werden. Eine Zurückweisung zur Neuauflage ist notwendig. Die GDK ist bereit, ihren Teil zur Ausarbeitung einer tragfähigen und dem Ziel der Kostendämpfung genügenden Lösung zu leisten. Sie hat deshalb Eckwerte formuliert, mit denen die mit einer zweck-mässigeren Finanzierung angestrebten Zielsetzungen der Kostendämpfung und effizienteren Versorgung tatsächlich erreicht werden können. Dazu gehören insbesondere die Möglichkeit einer gezielten Steuerung auch der ambulanten Versorgung durch die Kantone, die Integration der Pflegekosten gemäss Krankenversicherungsgesetz im Bereich der Langzeitpflege in das neue Finanzierungsmodell sowie ein griffiges Instrument der Kontrolle über die den Kranken-kassen zuzuleitenden kantonalen Steuergelder.

Beilage:
Stellungnahme des GDK-Vorstandes vom 28. Juni 2018 (PDF)