Hochspezialisierte Medizin (HSM): Neue Leistungsaufträge für die Behandlung von schweren Verbrennungen bei Erwachsenen erteilt
30. Juni 2026
Das Beschlussorgan der hochspezialisierten Medizin (HSM) hat entschieden, dass schwere Verbrennungen bei Erwachsenen weiterhin im Centre hospitalier universitaire vaudois (CHUV) und im Universitätsspital Zürich (USZ) behandelt werden. Diese Spitäler haben bei der Behandlung der Verletzten der erschütternden Brandkatastrophe von Crans-Montana Ausserordentliches geleistet.
Der Bereich der Behandlung von schweren Verbrennungen bei Erwachsenen wird seit dem Jahr 2010 von den Kantonen gemeinsam geplant. Letztmals wurden im Jahr 2019 Leistungsaufträge erteilt. Auch damals erhielten die beiden Spitäler CHUV und USZ einen Leistungsauftrag.
Im Rahmen der periodischen Neubeurteilung wurde von den HSM-Gremien zunächst die Zuordnungsdefinition überprüft und beschlossen, diese enger zu fassen. Diese Anpassung hat zur Folge, dass künftig mehr Patientinnen und Patienten mit Verbrennungen auch von Spitälern ohne HSM-Leistungsauftrag behandelt werden können. Im anschliessenden Bewerbungsverfahren bewarben sich neben den beiden Spitälern CHUV und USZ mit bisherigem Leistungsauftrag keine weiteren Spitäler.
Das HSM-Beschlussorgan hat nun am 25. Juni 2026 neue Leistungsaufträge an die beiden Spitäler erteilt. Dies gestützt auf die Empfehlung des Fachorgans für hochspezialisierte Medizin und nach einer breiten Anhörung, wobei der Zuteilungsvorschlag des Fachorgans auf uneingeschränkte Zustimmung stiess. Die Leistungsaufträge treten am 1. Juli 2026 in Kraft und sind auf sechs Jahre befristet. Weitere Informationen finden sich auf der GDK-Website.
Erste Erkenntnisse aus der Brandkatastrophe von Crans-Montana
Das HSM-Beschlussorgan befasste sich vor der Zuteilung der neuen Leistungsaufträge eingehend mit den ersten Erkenntnissen zur Versorgung der Patientinnen und Patienten aus der Brandkatastrophe von Crans-Montana. Dabei wurden auch die beiden Verbrennungszentren CHUV und USZ einbezogen, die zusammen mit Brandzentren im Ausland und in Zusammenarbeit mit anderen Schweizer Spitälern die Versorgung der Verletzten der Brandkatastrophe sichergestellt haben. Die Zusammenarbeit innerhalb der Schweiz und mit dem Ausland hat sehr gut funktioniert.
Die Rückmeldungen zeigen, dass die bestehende Versorgungsstruktur für die Versorgung ausserhalb einer Ausnahmesituation als angemessen und leistungsfähig beurteilt wird. Die Brandkatastrophe wurde ausdrücklich als Katastrophenfall eingeordnet, der nicht die reguläre Versorgungssituation widerspiegelt. Hervorgehoben wurden die Bedeutung tragfähiger nationaler und internationaler Kooperationsstrukturen im Ausnahmefall sowie die hohe Expertise, die für eine qualitativ hochstehende Versorgung gegeben sein muss. Für die Bewältigung eines solchen Grossereignisses wird auch in Zukunft die internationale Zusammenarbeit zentral sein. Eine strukturelle Ausweitung der Anzahl HSM-Verbrennungszentren würde zu sinkenden Fallzahlen pro Zentrum und damit zu einem Verlust von Expertise führen, welche für die Behandlungsqualität in diesem hochkomplexen Gebiet entscheidend sei.
Unabhängig von der HSM-Planung wird derzeit auf Bundesebene im Rahmen des Nationalen Verbunds Katastrophenmedizin (KATAMED) überprüft, wie die schweizweiten Prozesse bei Ausnahmesituationen im Gesundheitswesen wie zum Beispiel Grossereignissen und Katastrophen mit einer grossen Anzahl von Patientinnen und Patienten in Zukunft aussehen sollen.
Die Zuteilungsentscheide wurden am 30. Juni 2026 im Bundesblatt publiziert.
Auskünfte:
- Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch
Die Organisation der hochspezialisierten Medizin (HSM) in der Schweiz
Die Kantone sind gemäss Art. 39 Abs. 2bis KVG verpflichtet, die hochspezialisierte Medizin gemeinsam zu planen. Die zu diesem Zweck getroffene Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) ist per Anfang 2009 in Kraft getreten. Mit ihr haben die 26 Kantone die Planung und Koordination der hochspezialisierten Medizin dem HSM-Beschlussorgan übertragen. Das Beschlussorgan setzt sich aus zehn kantonalen Gesundheitsdirektor/-innen zusammen. Die medizinisch-wissenschaftliche Aufarbeitung der Bereiche der HSM ist Aufgabe des HSM-Fachorgans. Das Fachorgan zählt 15 Expert/-innen aus verschiedenen Fachrichtungen aus dem In- und Ausland. HSM-Organe
Der HSM zugeordnet werden Bereiche, die durch ihre Seltenheit, durch ihr hohes Innovationspotenzial, durch einen hohen personellen oder technischen Aufwand oder durch komplexe Behandlungsverfahren gekennzeichnet sind. In einer zweiten Phase werden die Leistungsaufträge an die Spitäler erteilt. Die HSM-Spitalliste ist für alle Kantone rechtlich bindend und geht somit den kantonalen Spitallisten vor.