Hochspezialisierte Medizin (HSM): Neue Leistungsaufträge im Bereich der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie erteilt
11. September 2026
Das HSM-Beschlussorgan hat entschieden, welche Spitäler künftig Eingriffe in drei Teilbereichen der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie (Chirurgie des Bauchraumes) bei Erwachsenen durchführen dürfen. Es handelt sich um die Teilbereiche Oesophagusresektion (operative Entfernung der Speiseröhre), Pankreasresektion (operative Entfernung der Bauchspeicheldrüse) sowie Leberresektion. Die neuen Leistungsaufträge treten am 1. Januar 2027 in Kraft und sind auf sechs Jahre befristet.
Der Bereich der grossen seltenen viszeralchirurgischen Eingriffe wird seit dem Jahr 2013 von den Kantonen gemeinsam geplant. In den Teilbereichen Oesophagus-, Pankreas- und Leberresektion bei Erwachsenen wurden letztmals im Jahr 2019 Leistungsaufträge erteilt.
Im Rahmen der periodischen Neubeurteilung entschied das HSM-Beschlussorgan im November 2024, die Zuordnung der drei Teilbereiche zur HSM weiterzuführen. Anschliessend konnten sich die Spitäler für einen Leistungsauftrag bewerben. Für den Teilbereich Oesophagusresektion gingen 12 Bewerbungen, für den Teilbereich Pankreasresektion 19 Bewerbungen und für den Teilbereich Leberresektion 18 Bewerbungen ein.
Das HSM-Beschlussorgan hat am 27. August 2026 neue Leistungsaufträge an 11 (Oesophagusresektion), 18 (Pankreasresektion) und 16 (Leberresektion) Spitäler erteilt. Dies unter Einbezug der Empfehlungen des Fachorgans für hochspezialisierte Medizin und nach einer breiten Anhörung. Die Leistungsaufträge wurden pro Teilbereich wie folgt erteilt:
Oesophagusresektion:
- Hirslanden Bern AG, Klinik Beau-Site
- Insel Gruppe AG, Inselspital Universitätsspital Bern
- St. Claraspital AG, Basel
- Hôpitaux Universitaires de Genève
- HOCH Health Ostschweiz, Kantonsspital St. Gallen
- Centre hospitalier universitaire vaudois, Lausanne
- Hirslanden AG, Klinik Hirslanden Zürich
- Kantonsspital Winterthur
- Stadtspital Triemli Zürich
- Universitätsspital Zürich
- LUKS Spitalbetriebe AG, Luzern (Leistungsauftrag mit besonderer Auflage)
Pankreasresektion:
- Kantonsspital Aarau AG
- Kantonsspital Baden AG
- Hirslanden Bern AG, Klinik Beau-Site
- Insel Gruppe AG, Inselspital Universitätsspital Bern
- Kantonsspital Baselland, Liestal
- St. Claraspital AG, Basel
- Universitätsspital Basel
- Hôpitaux Universitaires de Genève
- Stiftung Kantonsspital Graubünden, Chur
- LUKS Spitalbetriebe AG, Luzern
- HOCH Health Ostschweiz, Kantonsspital St. Gallen
- Solothurner Spitäler AG, Bürgerspital Solothurn
- Ente Ospedaliero Cantonale, Ospedale Regionale di Lugano
- Centre hospitalier universitaire vaudois, Lausanne
- Hirslanden AG, Klinik Hirslanden Zürich
- Kantonsspital Winterthur
- Stadtspital Triemli Zürich
- Universitätsspital Zürich
Leberresektion:
- Kantonsspital Aarau AG
- Hirslanden Bern AG, Klinik Beau-Site
- Insel Gruppe AG, Inselspital Universitätsspital Bern
- Universitätsspital Basel
- Hôpitaux Universitaires de Genève
- Klinik St. Anna AG, Luzern
- HOCH Health Ostschweiz, Kantonsspital St. Gallen
- Spital Thurgau AG, Frauenfeld
- Ente Ospedaliero Cantonale, Ospedale Regionale di Lugano
- Centre hospitalier universitaire vaudois, Lausanne
- Hirslanden AG, Klinik Hirslanden Zürich
- Kantonsspital Winterthur
- Stadtspital Triemli Zürich
- Universitätsspital Zürich
- Stiftung Kantonsspital Graubünden, Chur (Leistungsauftrag mit besonderer Auflage)
- LUKS Spitalbetriebe AG, Luzern (Leistungsauftrag mit besonderer Auflage)
Weitere Informationen finden sich auf der GDK-Website.
Auskünfte:
Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch
Die Organisation der hochspezialisierten Medizin (HSM) in der Schweiz
Die Kantone sind gemäss Art. 39 Abs. 2bis KVG verpflichtet, die hochspezialisierte Medizin gemeinsam zu planen. Die zu diesem Zweck getroffene Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) ist per Anfang 2009 in Kraft getreten. Mit ihr haben die 26 Kantone die Planung und Koordination der hochspezialisierten Medizin dem HSM-Beschlussorgan übertragen. Das Beschlussorgan setzt sich aus zehn kantonalen Gesundheitsdirektor/-innen zusammen. Die medizinisch-wissenschaftliche Aufarbeitung der Bereiche der HSM ist Aufgabe des HSM-Fachorgans. Das Fachorgan umfasst 15 Expert/-innen aus verschiedenen Fachrichtungen aus dem In- und Ausland und wird in einzelnen Disziplinen von vorberatenden Fachgruppen (Begleitgruppen) unterstützt. HSM-Organe
Der HSM zugeordnet werden Bereiche, die durch ihre Seltenheit, durch ihr hohes Innovationspotenzial, durch einen hohen personellen oder technischen Aufwand oder durch komplexe Behandlungsverfahren gekennzeichnet sind. In einer zweiten Phase werden die Leistungsaufträge an die Spitäler erteilt. Die HSM-Spitalliste ist für alle Kantone rechtlich bindend und geht somit den kantonalen Spitallisten vor.