Einheitliche Finanzierung

Heute werden Untersuchungen und Behandlungen unterschiedlich finanziert – je nachdem, ob sie ambulant oder stationär, also mit Übernachtung im Spital, durchgeführt werden. Nach dem Ja der Stimmbevölkerung zur einheitlichen Finanzierung (EFAS) sollen ab 2028 ambulante und stationäre Leistungen und ab 2032 auch die Pflegeleistungen einheitlich finanziert werden.

Die Kantonsregierungen haben sich im Vorfeld der Abstimmung vom November 2024 für die Reform ausgesprochen. Die heutige uneinheitliche Finanzierung bremst die kostendämpfende Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich. Die Kantone finanzieren heute die spitalstationären Leistungen zu mindestens 55 Prozent. Ambulante Leistungen werden vollständig durch Prämien finanziert. Heute führt die Verlagerung von stationär zu ambulant also dazu, dass die Steuerfinanzierung sinkt und die Prämienfinanzierung steigt. Mit der einheitlichen Finanzierung haben Kantone und Versicherer künftig den gleichen Anreiz, diese Verlagerung zu fördern.

Die Versicherer übernehmen ab 2032 höchstens 73,1 Prozent der Nettokosten aller ambulanten und stationären Leistungen, die Kantone mindestens 26,9 Prozent. Die einheitliche Finanzierung führt tendenziell zu einer finanziellen Mehrbelastung der Kantone. Gleichzeitig erhalten sie mehr Möglichkeiten zur Steuerung.

Neue Finanzierungs- und Datenflüsse

Eine wichtige Neuerung für die Kantone betrifft die Finanzierungsflüsse. Die Kantone entrichten ihren Finanzierungsanteil künftig nicht mehr an die Leistungserbringer, sondern via Gemeinsame Einrichtung KVG (GE KVG) an die Krankenversicherer. Aus Sicht der Kantone ist dabei wichtig, dass die Qualität der Rechnungsprüfung sichergestellt wird und die Berechnung des Kantonsbeitrags nachvollziehbar ist.

Die GE KVG wird eine zentrale Rolle übernehmen. Sie wird die Kantonsbeiträge berechnen, erheben und auf die Versicherer aufteilen. Im ambulanten Bereich erhalten die Kantone neu Zugang zu aggregierten Daten der Versicherer. Wichtig ist hier, dass die Datenflüsse möglichst unkompliziert und zukunftsfähig ausgestaltet werden.

Gerade bei der Pflegefinanzierung ergeben sich mit der Grossreform ab 2032 weitreichende Änderungen: Der heutige, vom Bundesrat festgelegte Beitrag der Krankenversicherer sowie die Restfinanzierung der Kantone und/oder Gemeinden werden dann durch Tarife abgelöst. Dafür braucht es unter anderem eine neue Tariforganisation mit Beteiligung der Kantone und eine nationale Tarifstruktur.

Innerhalb der GDK befassen sich verschiedene Gremien mit der Umsetzung von EFAS. Die Koordination und Priorisierung übernimmt die Kommission Vollzug KVG.

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