Abstimmung vom 24. November: Ja zur wegweisenden und ausgewogenen Gesundheitsreform
25. Oktober 2024
Die einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen korrigiert Fehlanreize, stärkt die Kantone und entlastet die Prämienzahlenden. Die Kantonsregierungen empfehlen die Gesundheitsreform am 24. November 2024 deshalb zur Annahme. Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat diese Haltung an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2024 bekräftigt.
Ambulante Eingriffe, also Eingriffe ohne Übernachtung im Spital, werden heute in der Schweiz deutlich seltener durchgeführt als in den Nachbarländern. Vier von fünf Eingriffen finden hierzulande stationär, also mit Übernachtung statt. Das ist sowohl für die Patient/-innen als auch für die Prämienzahler/-innen eine Belastung. Mit der einheitlichen Finanzierung haben Kantone und Versicherer künftig den gleichen Anreiz, die Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich zu fördern. «Mit der Reform können wir das ambulante Potenzial besser ausschöpfen», sagt GDK-Präsident Lukas Engelberger.
Heute werden die ambulanten Behandlungen vollständig über die Krankenkassen bezahlt. Bei einem Ja zur einheitlichen Finanzierung zahlen die Kantone künftig mit. Die Krankenkassen wiederum beteiligen sich stärker an den Pflegekosten. Weil die ambulanten Kosten ein viermal grösseres Volumen haben als die Kosten für Pflegeleistungen, gilt unter dem Strich: Ein Ja am 24. November entlastet langfristig die Prämienzahlenden.
Auch bei der Umstellung der Finanzierung wird es über alle Kantone gesehen keinen Prämiensprung geben – im Gegenteil. Falls die Umstellung in einem Kanton trotzdem zu einer Mehrbelastung der Prämienzahlenden führt, haben die Kantone ein Gegenmittel zur Hand: Sie können jährlich festlegen, ob sie mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 26,9 Prozent der Kosten übernehmen wollen.
Kantonsinteressen werden gewahrt
Die einheitliche Finanzierung umfasst – wie von den Kantonen stets gefordert – auch die Pflegeleistungen. Damit wird die Effizienz über die ganze Versorgungskette hinweg gesteigert. Und die Pflegefinanzierung wird vereinfacht. Die Zuständigkeiten der Kantone werden dabei gewahrt. GDK-Präsident Lukas Engelberger sagt: «Die Kantone behalten mit der Reform ihre Kompetenzen in der Spitalplanung. Zusätzlich können wir im ambulanten Bereich eine stärkere Rolle übernehmen.» Wenn die Kosten überdurchschnittlich steigen, kann ein Kanton in Zukunft neben den Ärztinnen und Ärzte auch für weitere Leistungserbringer eine Zulassungssteuerung vornehmen.
National- und Ständerat haben die einheitliche Finanzierung mit deutlichen Mehrheiten verabschiedet – nach 14 Jahren Arbeit. «Alle relevanten Akteure sind in den vergangenen Jahren aufeinander zugegangen, um gemeinsam eine tragfähige Lösung zu finden. Packen wir diese grosse Chance», sagt GDK-Präsident Lukas Engelberger.
Auskünfte:
Regierungsrat Lukas Engelberger, Präsident GDK, 061 267 95 23
Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch