Coronavirus: Vorstand der GDK ruft zu Vorsicht und erhöhter Bereitschaft auf
9. Oktober 2020
Die Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz hat sich in den vergangenen Tagen beschleunigt. Das Überschreiten der Grenze von 1000 Fällen pro Tag diese Woche zeigt, dass die Pandemie noch sehr präsent und dynamisch ist. Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) ruft die Bevölkerung zu vorsichtigem Verhalten auf und bekräftigt seine Empfehlungen für besonders betroffene Kantone.
Der Vorstand der GDK hat an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 8. Oktober 2020 eine Lagebeurteilung vorgenommen. Nach wie vor sind die Kantone unterschiedlich stark von der Pandemie betroffen. Der Anstieg der Fallzahlen gibt jedoch Anlass zur Sorge. Der Vorstand der GDK erneuert deshalb seine Empfehlungen für besonders betroffene Kantone vom 18. September 2020. Zu den empfohlenen Massnahmen gehört die Einführung beziehungsweise Ausweitung der Maskenpflicht auf Verkaufsgeschäfte und weitere öffentlich zugängliche Innenräume. Inzwischen haben zwölf Kantone eine Maskenpflicht beschlossen, die über die Regelung auf Bundesebene hinausgeht.
Bestandteil der Empfehlungen des GDK-Vorstandes ist ausserdem eine Personenobergrenze für private Veranstaltungen. Die Kantone stellen bei diesen Veranstaltungen besonders viele Ansteckungen fest. Dies, weil dort die Abstands- und Hygieneregeln immer weniger eingehalten werden. Die Mithilfe der Bevölkerung bleibt jedoch eminent wichtig. GDK-Präsident Lukas Engelberger sagt: «Die Lage ist instabil. Wenn wir die besonders gefährdeten Personen zuverlässig schützen wollen, müssen wir uns alle vorsichtig und solidarisch verhalten.» Die Empfehlungen des GDK-Vorstandes, die überdies noch die folgenden Massnahmen umfassen, können dazu einen Beitrag leisten:
- eine Personenobergrenze in Ausgehlokalen oder klar abgrenzbare Sektoren, wobei die Kontaktdaten für jeden Sektor gesondert zu erheben sind; nötigenfalls Schliessung von Nachtclubs und Diskotheken
- weitere Auflagen für grössere Veranstaltungen
- Pflicht zur Erhebung der Kontaktdaten, z.B. bei privaten Veranstaltungen und weiteren besonders exponierten Bereichen
Die Kantone können am besten beurteilen, welche Massnahmen aufgrund der jeweiligen Lage angezeigt sind. Priorität hat immer der Schutz der Bevölkerung. Gleichzeitig sollen die Wirtschaft und das gesellschaftliche Leben nicht unnötig eingeschränkt werden. Die Kantone sind entschlossen, diesen Spagat zu meistern.
Auskünfte:
Regierungsrat Lukas Engelberger, Präsident GDK, 061 267 95 23
Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch