Die GDK und die EDK eröffnen das Beitrittsverfahren zur Teilrevision der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993
26. November 2013
Die gegenwärtige, das Register der Gesundheitsfachpersonen der GDK betreffende Rechtsgrundlage muss insbesondere um eine Grundlage für die Erhebung von Registrierungsgebühren sowie die Einführung eines Online-Abrufverfahrens für Personendaten erweitert werden. Zudem bedarf die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen (BGMD) einer interkantonalen Grundlage bezüglich der Meldepflicht von ausländischen Lehrpersonen (Stellvertreterinnen und Stellvertreter aus dem Ausland ohne Niederlassung in der Schweiz) und von ausländischen Osteopathinnen und Osteopathen. Schliesslich soll die Beschwerdelegitimation der für die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse zuständigen Behörden bei Entscheiden der Rekurskommission EDK/GDK erweitert und aufgrund der Komplexität einzelner Beschwerden der aktuelle Gebührenrahmen angepasst werden.
Die Plenarversammlungen der EDK und der GDK haben die Änderungen der Diplomanerkennungsvereinbarung am 24. Oktober 2013 bzw. am 21. November 2013 zu Handen der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet.
Dokumente:
- Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993 (Diplomanerkennungsvereinbarung, IKV) inklusive Änderungen vom 24. Oktober/21. November 2013 (italiano (pdf))
- Synopse altes Recht/neues Recht (italiano (pdf))