Hochspezialisierte Medizin (HSM): Komplexe Aorteneingriffe werden von den Kantonen neu gemeinsam geplant
9. Februar 2026
Komplexe Aorteneingriffe bei Erwachsenen sind neu Teil der hochspezialisierten Medizin (HSM), welche die Kantone gemeinsam gesamtschweizerisch planen. Das hat das HSM-Beschlussorgan entschieden. In einem nächsten Schritt werden sich die Spitäler für einen Leistungsauftrag bewerben können.
Für das Beschlussorgan, bestehend aus zehn kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, erfüllen die komplexen Aorteneingriffe bei Erwachsenen die Anforderungen der interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) für eine Zuordnung zur hochspezialisierten Medizin. Zu diesen Kriterien gehören unter anderem die Seltenheit und das hohe lnnovationspotenzial eines medizinischen Bereichs oder einer Leistung sowie ein hoher personeller oder technischer Aufwand oder komplexe Behandlungsverfahren.
Komplexe Aorteneingriffe bei Erwachsenen sind ein Bereich mit geringen Fallzahlen und komplexen multidisziplinären Behandlungsverfahren, verbunden mit einem hohen personellen und technischen Aufwand. Die Konzentration der Behandlung auf wenige Standorte ist zudem erforderlich aufgrund der erheblichen Behandlungskosten und um die Fort- und Weiterbildung von Spezialist/-innen sicherzustellen und die Forschung und Förderung der Innovation in diesen Gebieten zu stärken.
Mit den komplexen Aorteneingriffe bei Erwachsenen umfasst die von den Kantonen gemeinsam geplante hochspezialisierte Medizin neu 15 Bereiche (Übersicht). Der Zuordnungsentscheid wurde am 3. Februar 2026 im Bundesblatt publiziert. Weitere Informationen wie der Ergebnisbericht der Vernehmlassung und der Schlussbericht zur Zuordnung sind auf der GDK-Website zu finden.
Gemäss Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts kommt bei der Planung der HSM ein zweistufiges Verfahren zum Zug. Nach der erfolgten Zuordnung geht es nun in einem zweiten Schritt um die Zuteilung der Leistungsaufträge. Der Leistungszuteilung ist ein Bewerbungsverfahren vorgelagert, bei dem sich die Spitäler für einen Leistungsauftrag bewerben können. Über die Eröffnung und die Fristen des Bewerbungsverfahrens wird im Bundesblatt und mit einem Schreiben an die Spitäler informiert.
Auskünfte:
Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch
Die Organisation der hochspezialisierten Medizin (HSM) in der Schweiz
Die Kantone sind gemäss Art. 39 Abs. 2bis KVG verpflichtet, die hochspezialisierte Medizin gemeinsam zu planen. Die zu diesem Zweck getroffene Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) ist per Anfang 2009 in Kraft getreten. Mit ihr haben die 26 Kantone die Planung und Koordination der hochspezialisierten Medizin dem HSM-Beschlussorgan übertragen. Das Beschlussorgan setzt sich aus zehn kantonalen Gesundheitsdirektor/-innen zusammen. Die medizinisch-wissenschaftliche Aufarbeitung der Bereiche der HSM ist Aufgabe des HSM-Fachorgans. Das Fachorgan zählt 15 Expert/-innen aus verschiedenen Fachrichtungen aus dem In- und Ausland. HSM-Organe
Der HSM zugeordnet werden Bereiche, die durch ihre Seltenheit, durch ihr hohes Innovationspotenzial, durch einen hohen personellen oder technischen Aufwand oder durch komplexe Behandlungsverfahren gekennzeichnet sind. In einer zweiten Phase werden die Leistungsaufträge an die Spitäler erteilt. Die HSM-Spitalliste ist für alle Kantone rechtlich bindend und geht somit den kantonalen Spitallisten vor.