Hochspezialisierte Medizin (HSM): Leistungsaufträge im Bereich der komplexen gynäkologischen Tumoren erteilt

22. April 2025

Das Beschlussorgan der hochspezialisierten Medizin (HSM) hat entschieden, welche Spitäler künftig medizinische Eingriffe und Behandlungen im Bereich «Komplexe gynäkologische Tumoren» durchführen dürfen.

Der Bereich der komplexen gynäkologischen Tumoren wird erstmals im Rahmen der gesamtschweizerischen, von allen Kantonen gemeinsam getragenen Planung der hochspezialisierten Medizin verbindlich geregelt. Im Mai 2021 beschloss das HSM-Beschlussorgan, den Bereich zur HSM zuzuordnen. Daraufhin konnten sich die Spitäler um einen Leistungsauftrag bewerben. Für den Teilbereich «Ovarial-/Tuben-/Peritonealkarzinome» gingen 32 Bewerbungen ein, für den Teilbereich «Karzinome der Vulva und Vagina und Zervixkarzinome» waren es 27 Bewerbungen.

Am 23. Januar 2025 hat das HSM-Beschlussorgan nun 25 Leistungsaufträge an 16 Spitäler für die beiden Teilbereiche erteilt. Dies gestützt auf die Empfehlung des Fachorgans für hochspezialisierte Medizin und nach einer breiten Anhörung. Im Rahmen dieser Anhörung hatten unter anderem die Spitäler und Kantone die Gelegenheit, Vorbehalte gegen die Zuteilungsvorschläge einzubringen und diese zu begründen.

Die folgenden Spitäler erhalten mindestens einen Leistungsauftrag: Kantonsspital Aarau AG (KSA); Kantonsspital Baden AG (KSB); Insel Gruppe AG, Inselspital Universitätsspital Bern (Insel); Lindenhofgruppe AG, Lindenhofspital Bern; St. Claraspital AG Basel; Universitätsspital Basel; Les Hôpitaux universitaires de Genève (HUG); LUKS Spitalbetriebe AG, Luzern (LUKS); Kantonsspital St. Gallen (KSSG); Centre hospitalier universitaire vaudois (CHUV); Kantonsspital Winterthur (KSW); Stadtspital Triemli Zürich; Universitätsspital Zürich (USZ); Ente Ospedaliero Cantonale, Ospedale Regionale di Lugano (EOC); Hôpital du Valais, Hôpital de Sion; Hirslanden AG, Klinik Hirslanden Zürich. Die Leistungsaufträge wurden pro Teilbereich wie folgt erteilt: 

  • Ovarial-/Tuben-/Peritonealkarzinome: KSA, KSB, Insel, Lindenhofspital Bern, St. Claraspital Basel, Universitätsspital Basel, HUG, LUKS, KSSG, CHUV, KSW, Stadtspital Triemli Zürich, USZ, EOC, Hôpital de Sion, Klinik Hirslanden Zürich

  • Karzinome der Vulva und Vagina und Zervixkarzinome: KSA, Insel, Universitätsspital Basel, HUG, LUKS, KSSG, CHUV, USZ, EOC

Die Leistungszuteilungen im Teilbereich «Trophoblasttumoren (GTD)» erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt. Weitere Informationen finden Sie auf der GDK-Website.

Die Zuteilungsentscheide wurden am 25. Februar 2025 (Ovarial-/Tuben-/Peritonealkarzinome) und am 22. April 2025 (Karzinome der Vulva und Vagina und Zervixkarzinome) im Bundesblatt publiziert. Sie treten am 1. Januar 2026 in Kraft und sind auf sechs Jahre befristet.

Auskünfte:

Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch


Die Organisation der hochspezialisierten Medizin (HSM) in der Schweiz

Die Kantone sind gemäss Art. 39 Abs. 2bis KVG verpflichtet, die hochspezialisierte Medizin gemeinsam zu planen. Die zu diesem Zweck getroffene Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) ist per Anfang 2009 in Kraft getreten. Mit ihr haben die 26 Kantone die Planung und Koordination der hochspezialisierten Medizin dem HSM-Beschlussorgan übertragen. Das Beschlussorgan setzt sich aus zehn kantonalen Gesundheitsdirektor/-innen zusammen. Die medizinisch-wissenschaftliche Aufarbeitung der Bereiche der HSM ist Aufgabe des HSM-Fachorgans. Das Fachorgan zählt 15 Expert/-innen aus verschiedenen Fachrichtungen aus dem In- und Ausland. HSM-Organe

Der HSM zugeordnet werden Bereiche, die durch ihre Seltenheit, durch ihr hohes Innovationspotenzial, durch einen hohen personellen oder technischen Aufwand oder durch komplexe Behandlungsverfahren gekennzeichnet sind. In einer zweiten Phase werden die Leistungsaufträge an die Spitäler erteilt. Die HSM-Spitalliste ist für alle Kantone rechtlich bindend und geht somit den kantonalen Spitallisten vor.