Hochspezialisierte Medizin (HSM): Neue Leistungsaufträge für komplexe Behandlungen von Hirnschlägen erteilt
20. März 2025
Das Beschlussorgan der hochspezialisierten Medizin (HSM) hat entschieden, welche Spitäler künftig medizinische Eingriffe und Behandlungen im Bereich «Komplexe Behandlung von Hirnschlägen» durchführen dürfen.
Der Bereich der komplexen Behandlung von Hirnschlägen wird seit dem Jahr 2011 von den Kantonen gemeinsam geplant. Im Rahmen der periodischen Neubeurteilung hat das HSM-Beschlussorgan nun am 6. März 2025 neue Leistungsaufträge erteilt. Dies gestützt auf die Empfehlung des Fachorgans für hochspezialisierte Medizin und nach einer breiten Anhörung, wobei der Zuteilungsvorschlag des Fachorgans auf uneingeschränkte Zustimmung stiess.
Für einen Leistungsauftrag bewarben sich zehn Spitäler, welche die komplexen Behandlungen von Hirnschlägen bereits heute durchführen. Es gingen keine Bewerbungen von Spitälern ohne bisherigen Leistungsauftrag ein und es besteht auch kein Bedarf für ein zusätzliches Zentrum. Umgekehrt sind alle Spitäler mit bisherigem Leistungsauftrag für die Deckung des Bedarfs erforderlich. Das HSM-Beschlussorgan erteilte die Leistungsaufträge deshalb an die folgenden zehn Spitäler:
Kantonsspital Aarau AG
Insel Gruppe AG, Inselspital Universitätsspital Bern
Universitätsspital Basel
Les Hôpitaux universitaires de Genève
LUKS Spitalbetriebe AG, Luzern
HOCH Health Ostschweiz, Kantonsspital St. Gallen
Ente Ospedaliero Cantonale, Ospedale Regionale di Lugano
Centre hospitalier universitaire vaudois
Universitätsspital Zürich
Hirslanden AG,Klinik Hirslanden, Zürich
Der HSM-Bereich «Komplexe Behandlung von Hirnschlägen» umfasst neu auch komplexe Behandlungen von Hirnschlägen bei Kindern. Auf eine separate Zuordnung und Zuteilung auf Ebene der pädiatrischen Zentren wurde verzichtet. Dies angesichts der Seltenheit der Fälle und weil die pädiatrische Versorgung eng mit der Expertise der Erwachsenenspitäler verknüpft ist. Bei der Vergabe der Leistungsaufträge für komplexe Behandlungen von Hirnschlägen bei Kindern wurden auch Kooperationen mit anderen Kliniken beziehungsweise Kinderspitälern berücksichtigt. Weitere Informationen finden sich auf der GDK-Website.
Die Zuteilungsentscheide wurden am 20. März 2025 im Bundesblatt publiziert. Die Leistungsaufträge treten am 1. Juli 2025 in Kraft und sind auf sechs Jahre befristet.
Auskünfte:
Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch
Die Organisation der hochspezialisierten Medizin (HSM) in der Schweiz
Die Kantone sind gemäss Art. 39 Abs. 2bis KVG verpflichtet, die hochspezialisierte Medizin gemeinsam zu planen. Die zu diesem Zweck getroffene Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) ist per Anfang 2009 in Kraft getreten. Mit ihr haben die 26 Kantone die Planung und Koordination der hochspezialisierten Medizin dem HSM-Beschlussorgan übertragen. Das Beschlussorgan setzt sich aus zehn kantonalen Gesundheitsdirektor/-innen zusammen. Die medizinisch-wissenschaftliche Aufarbeitung der Bereiche der HSM ist Aufgabe des HSM-Fachorgans. Das Fachorgan zählt 15 Expert/-innen aus verschiedenen Fachrichtungen aus dem In- und Ausland. HSM-Organe
Der HSM zugeordnet werden Bereiche, die durch ihre Seltenheit, durch ihr hohes Innovationspotenzial, durch einen hohen personellen oder technischen Aufwand oder durch komplexe Behandlungsverfahren gekennzeichnet sind. In einer zweiten Phase werden die Leistungsaufträge an die Spitäler erteilt. Die HSM-Spitalliste ist für alle Kantone rechtlich bindend und geht somit den kantonalen Spitallisten vor.