Hochspezialisierte Medizin (HSM): Neue Leistungsaufträge in der hochspezialisierten Pädiatrie und Kinderchirurgie erteilt
26. März 2024
Das Beschlussorgan der hochspezialisierten Medizin (HSM) hat entschieden, welche Spitäler künftig medizinische Eingriffe und Behandlungen in elf Teilbereichen der hochspezialisierten Pädiatrie und Kinderchirurgie durchführen dürfen.
Der Bereich der hochspezialisierten Pädiatrie und Kinderchirurgie wird seit dem Jahr 2011 von den Kantonen gemeinsam geplant. Im Rahmen der periodischen Neubeurteilung hat das HSM-Beschlussorgan nun am 14. März 2024 neue Leistungsaufträge erteilt. Dies gestützt auf die Empfehlung des Fachorgans für hochspezialisierte Medizin und nach einer breiten Anhörung. Im Rahmen dieser Anhörung hatten unter anderem die Spitäler und Kantone die Gelegenheit, Vorbehalte gegen die Zuteilungsvorschläge einzubringen und diese zu begründen.
Die kritischen Stellungnahmen wurden sorgfältig ausgewertet und geprüft. Auf dieser Grundlage erarbeitete das Fachorgan einen finalen Vorschlag für die Zuteilungen. Die Leistungsaufträge wurden pro Teilbereich an diejenigen Leistungserbringer vergeben, die in ihrer Gesamtheit die Versorgung am besten abdecken. Insgesamt gingen 57 Bewerbungen für einzelne Leistungsaufträge ein. Schliesslich wurden 34 Leistungsaufträge für die elf Teilbereiche erteilt.
Die folgenden Spitäler erhalten mindestens einen Leistungsauftrag: Kantonsspital Aarau AG (KSA); Insel Gruppe AG, Inselspital Universitätsspital Bern (Insel); Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB); Les Hôpitaux universitaires de Genève (HUG); LUKS Spitalbetriebe AG, Luzern (LUKS); Stiftung Ostschweizer Kinderspital (OKS); Centre hospitalier universitaire vaudois (CHUV); Kinderspital Zürich – Eleonorenstiftung (Kispi); Universitätsspital Zürich (USZ); Stiftung Kantonsspital Graubünden (KSGR). Die Leistungsaufträge wurden pro Teilbereich wie folgt erteilt:
- Früh- und Termingeborenen Intensivpflege: KSA, Insel, UKBB, HUG, LUKS, OKS, CHUV, Kispi (in Zusammenarbeit mit dem USZ), USZ (in Zusammenarbeit mit dem Kispi), KSGR
- Schwere Verbrennungen: CHUV, Kispi
- Lungentransplantationen: USZ (in Zusammenarbeit mit dem Kispi)
- Lebertransplantationen: HUG
- Nierentransplantationen: CHUV, USZ (in Zusammenarbeit mit dem Kispi), Insel
- Elektive, komplexe Pankreas, Leber- und Gallengangschirurgie: HUG
- Elektive, komplexe Atemwegschirurgie: CHUV
- Schweres Trauma und Polytrauma, inkl. Schädelhirntrauma: Insel, UKBB, Kispi, HUG, KSGR, LUKS, OKS, CHUV
- Spezielle Therapien bei primärer (genetischer) Immundefizienz: Kispi
- Komplexe Diagnostik und Therapie angeborener Stoffwechselstörungen: Insel, CHUV, Kispi
- Komplexe Diagnostik und Therapie genetischer Knochen- und Bindegewebskrankheiten: UKBB, CHUV, Kispi
In den Teilbereichen «Früh- und Termingeborenen Intensivpflege» sowie «Schweres Trauma und Polytrauma, inkl. Schädelhirntrauma» erhält auch das KSGR einen Leistungsauftrag. Das KSGR wurde nach vertiefter Auswertung der Stellungnahmen aus der Anhörung als bedarfsnotwendig beurteilt. Bei den übrigen Teilbereichen gab es hingegen keine Anpassungen gegenüber dem Zuteilungsvorschlag vor der Anhörung. Weitere Informationen finden sich auf der GDK-Website.
Die Zuteilungsentscheide wurden am 26. März 2024 im Bundesblatt publiziert. Die Leistungsaufträge treten am 1. Oktober 2024 in Kraft und sind auf sechs Jahre befristet. Die HSM-Spitalliste ist für alle Kantone rechtlich bindend und geht somit den kantonalen Spitallisten vor. Es besteht ein Beschwerderecht.
Auskünfte:
Natalie Rickli, Präsidentin HSM-Beschlussorgan, erreichbar zwischen 10.30 Uhr und 11.30 Uhr via Medienstelle der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich, 043 259 52 50, kommunikation@gd.zh.ch
Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch
Die Organisation der hochspezialisierten Medizin (HSM) in der Schweiz
Die Kantone sind gemäss Art. 39 Abs. 2bis KVG verpflichtet, die hochspezialisierte Medizin gemeinsam zu planen. Die zu diesem Zweck getroffene Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) ist per Anfang 2009 in Kraft getreten. Mit ihr haben die 26 Kantone die Planung und Koordination der hochspezialisierten Medizin dem HSM-Beschlussorgan übertragen. Das Beschlussorgan (PDF) setzt sich aus zehn kantonalen Gesundheitsdirektor/-innen zusammen. Die medizinisch-wissenschaftliche Aufarbeitung der Bereiche der HSM ist Aufgabe des HSM-Fachorgans. Das Fachorgan (PDF) zählt 15 Expert/-innen aus verschiedenen Fachrichtungen aus dem In- und Ausland.
Der HSM zugeordnet werden Bereiche, die durch ihre Seltenheit, durch ihr hohes Innovationspotenzial, durch einen hohen personellen oder technischen Aufwand oder durch komplexe Behandlungsverfahren gekennzeichnet sind. In einer zweiten Phase werden die Leistungsaufträge an die Spitäler erteilt. Die HSM-Spitalliste ist für alle Kantone rechtlich bindend und geht somit den kantonalen Spitallisten vor.