Hochspezialisierte Medizin (HSM): Neue Leistungsaufträge in der Kardiologie und Herzchirurgie erteilt
9. Januar 2024
Das Beschlussorgan der hochspezialisierten Medizin (HSM) hat entschieden, welche Spitäler künftig medizinische Eingriffe in drei Teilbereichen der invasiven kongenitalen und pädiatrischen Kardiologie und Herzchirurgie durchführen dürfen.
Im Teilbereich invasive pädiatrische Kardiologie und Herzchirurgie werden die Leistungsaufträge an die vier Spitäler Insel Gruppe AG/Inselspital Universitätsspital Bern (Insel), Les Hôpitaux universitaires de Genève (HUG), Centre hospitalier universitaire vaudois (CHUV) und Kinderspital Zürich – Eleonorenstiftung (Kispi) erteilt.
Ebenfalls vier Spitäler erhalten einen Leistungsauftrag im Teilbereich komplexe invasive Kardiologie und Herzchirurgie bei Erwachsenen mit angeborenen Herzfehlern (ACHD): Insel, HUG, CHUV und das Universitätsspital Zürich (USZ). Da sich keine weiteren Spitäler beworben haben, erfolgen in diesem Teilbereich keine Nichtzuteilungen. Trotzdem ergibt sich aus der Leistungszuteilung eine Konzentration der Leistungserbringung, da sich die Fälle aktuell auf 15 Spitalstandorte in der Schweiz verteilen. Ein Grossteil dieser Leistungserbringer hatte sich allerdings nicht für einen HSM-Leistungsauftrag beworben.
Die drei Spitäler Insel, CHUV und Kinderspital Zürich erhalten zudem einen Leistungsauftrag im Teilbereich pädiatrische Herztransplantationen. Weitere Spitäler hatten sich für diesen Teilbereich nicht beworben.
Das HSM-Beschlussorgan hat die Leistungsaufträge am 23. November 2023 erteilt – dies gestützt auf die Empfehlung des HSM-Fachorgans und nach einer breiten Anhörung. Die Zuteilungsentscheide wurden am 9. Januar 2024 im Bundesblatt publiziert. Sie treten am 1. Juli 2024 in Kraft und sind auf sechs Jahre befristet. Die HSM-Spitalliste ist für alle Kantone rechtlich bindend und geht somit den kantonalen Spitallisten vor. Es besteht ein Beschwerderecht.
Der Entscheid wurde unter Berücksichtigung des Erfüllungsgrads der Anforderungen (wie Struktur- und Prozessqualität, Mindestfallzahlen, Beteiligung an Lehre, Weiterbildung und Forschung etc.), der Versorgungslage und der prognostizierten Entwicklung der Fallzahlen gefällt. Auch die Wirtschaftlichkeit der Spitäler wurde geprüft.
Auskünfte:
Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch
Die Organisation der hochspezialisierten Medizin (HSM) in der Schweiz
Die Kantone sind gemäss Art. 39 Abs. 2bis KVG verpflichtet, die hochspezialisierte Medizin gemeinsam zu planen. Die zu diesem Zweck getroffene Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) ist per Anfang 2009 in Kraft getreten. Mit ihr haben die 26 Kantone die Planung und Koordination der hochspezialisierten Medizin dem HSM-Beschlussorgan übertragen. Das Beschlussorgan (PDF) setzt sich aus zehn kantonalen Gesundheitsdirektor/-innen zusammen. Die medizinisch-wissenschaftliche Aufarbeitung der Bereiche der HSM ist Aufgabe des HSM-Fachorgans. Das Fachorgan (PDF) zählt 15 Expert/-innen aus verschiedenen Fachrichtungen aus dem In- und Ausland.
Der HSM zugeordnet werden Bereiche, die durch ihre Seltenheit, durch ihr hohes Innovationspotenzial, durch einen hohen personellen oder technischen Aufwand oder durch komplexe Behandlungsverfahren gekennzeichnet sind. In einer zweiten Phase werden die Leistungsaufträge an die Spitäler erteilt. Die HSM-Spitalliste ist für alle Kantone rechtlich bindend und geht somit den kantonalen Spitallisten vor.