Hochspezialisierte Medizin (HSM): Neue Leistungsaufträge in der Urologie erteilt
31. Oktober 2023
Das HSM-Beschlussorgan hat entschieden, welche Spitäler künftig medizinische Eingriffe in zwei Teilbereichen der komplexen Behandlungen in der Urologie bei Erwachsenen durchführen dürfen. Vier Spitäler erhalten einen Leistungsauftrag im Teilbereich retroperitoneale Lymphadenektomie (Entfernung der Lymphknoten im hinteren Bauchraum) bei Hodentumoren nach Chemotherapie. Bei der Leistungszuteilung im Teilbereich radikale und einfache Zystektomie (Entfernung der Harnblase) wurden Leistungsaufträge an 23 Spitäler erteilt.
Die Kantone haben den Auftrag, den Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM) gesamtschweizerisch zu planen. Der HSM zugeordnet werden Bereiche, die durch ihre Seltenheit, durch ihr hohes Innovationspotenzial, durch einen hohen personellen oder technischen Aufwand oder durch komplexe Behandlungsverfahren gekennzeichnet sind. Das HSM-Beschlussorgan, bestehend aus zehn Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, sah diese Anforderungen bei zwei Teilbereichen der komplexen Behandlungen in der Urologie erfüllt. Es beschloss im Jahr 2020, die Teilbereiche der HSM zuzuordnen.
Im Anschluss an die beschlossene Zuordnung konnten sich alle Spitäler um einen Leistungsauftrag bewerben. Es bewarben sich zehn (retroperitoneale Lymphadenektomie bei Hodentumoren nach Chemotherapie) beziehungsweise 34 (radikale und einfache Zystektomie) Spitäler. Auf Empfehlung des HSM-Fachorgans, eines 15-köpfigen Expertinnen- und Expertengremiums, und nach einer breiten Anhörung erteilte das HSM-Beschlussorgan am 24. August 2023 schliesslich vier beziehungsweise 23 Spitälern einen Leistungsauftrag. Die Liste der Spitäler mit Leistungsauftrag findet sich auf der GDK-Website.
Der Entscheid wurde unter Berücksichtigung des Erfüllungsgrads der Anforderungen (wie Struktur- und Prozessqualität, Mindestfallzahlen, Beteiligung an Lehre, Weiterbildung und Forschung etc.), der Versorgungslage und der prognostizierten Entwicklung des Bedarfs gefällt. Auch die Wirtschaftlichkeit der Spitäler wurde geprüft. Die nicht berücksichtigten Leistungserbringer erfüllen nicht alle Anforderungen und sind für die Abdeckung des Versorgungsbedarfs nicht notwendig.
Die Zuteilungsentscheide wurden am 19. September 2023 (radikale und einfache Zystektomie) und am 31.10.2023 (retroperitoneale Lymphadenektomie bei Hodentumoren nach Chemotherapie) im Bundesblatt publiziert. Sie treten am 1. Juli 2024 in Kraft und sind auf sechs Jahre befristet. Die HSM-Spitalliste ist für alle Kantone rechtlich bindend und geht somit den kantonalen Spitallisten vor. Es besteht ein Beschwerderecht.
Auskünfte:
Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch