Jahrestagung der GDK: Kostenentwicklung und Umsetzung der Pflegeinitiative im Fokus der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren

2. Juni 2023

An ihrer Jahrestagung in Zug hat sich die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirek-torinnen und -direktoren (GDK) unter anderem mit den steigenden Gesundheitskosten befasst. Die Plenarversammlung diskutierte zudem über die Digitalisierung im Gesundheitswesen sowie über die Umsetzung der Pflegeinitiative, die in den Kantonen voranschreitet.

Auch nach dem Ende der akuten Phase der Covid-19-Pandemie warten im Gesundheitswesen verschiedene Herausforderungen. So stiegen die Gesundheitskosten nach einer unterdurchschnittlichen Entwicklung im ersten Pandemiejahr in den Jahren 2021 und 2022 wieder markant an. Und die Entwicklung setzt sich fort, wie die Ausgabenprojektionen der Eidgenössischen Finanzverwaltung (Link (PDF)) zeigen. Die Alterung der Bevölkerung wird bis 2050 einen anhaltenden und wachsenden Druck auf die öffentlichen Haushalte und die obligatorische Krankenversicherung ausüben. Der grösste Teil des Wachstums der Staatsausgaben entfällt auf die Kantone, die derzeit zwei Drittel der staatlichen Gesundheitsausgaben finanzieren.

Der Politik verfügt für die kommenden Jahre über mehrere Instrumente zur Kostendämpfung. Dazu zählen die zwingende Aktualisierung der ambulanten Tarifwerke, die von den Kantonen festzulegenden Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte oder eine bedarfsgerechte Spitalplanung. Die GDK will im Gespräch mit der Finanzdirektorenkonferenz, dem Eidg. Departement des Innern und dem Eidg. Finanzdepartement zudem weitere Möglichkeiten für eine nachhaltige Finanzierung der Gesundheitsausgaben aufgreifen.

Dazu gehört die Entflechtung der Ergänzungsleistungen von den Prämienverbilligungen. Diese wurde in der Vergangenheit zwar thematisiert, aber nicht weiterverfolgt. Ausserdem sollen Möglichkeiten zur Stärkung der Prävention und der Gesundheitsförderung geprüft werden.

EFAS: Verbindlicher Einbezug der Pflege ist zwingend

Eine kostendämpfende Wirkung kann auch die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) entfalten – aber nur, wenn die Reform die gesamte Versorgungskette und damit auch die Pflege umfasst. Nur so werden Fehlanreize reduziert und wird eine echte integrierte Versorgung ermöglicht. Der Ständerat beschloss Ende 2022 denn auch einstimmig, die Pflege in die Reform zu integrieren.

Die Gesundheitskommission des Nationalrats folgte diesem Beschluss im April 2023. Sie will aber davon absehen, den Einbezug der Pflege in EFAS verbindlich zu regeln. Eine solche verbindliche Regelung ist für die GDK zwingend. Die weiteren vorläufigen Beschlüsse der Kommission – unter anderem zur Rechnungskontrolle und zum Datenzugriff der Kantone – erschweren die Suche nach einer mehrheitsfähigen und für die Kantone akzeptablen Vorlage zusätzlich.

Die Schweiz muss das Datenmanagement im Gesundheitswesen verbessern

Einen Schwerpunkt legte die Plenarversammlung auf die Digitalisierung und das elektronische Patientendossier. Die Covid-19-Pandemie verdeutlichte, dass das Datenmanagement im Gesundheitswesen verbessert werden muss. Bis Ende 2023 erarbeiten das Bundesamt für Gesundheit und das Bundesamt für Statistik das Programm DigiSanté zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen. Die GDK trägt das Programm mit.

Den Kantonen kommt bei der Umsetzung der digitalen Transformation eine zentrale Rolle zu. Über Leistungsaufträge und gesetzliche Bestimmungen können sie Anreize schaffen. Die GDK will vermehrt für den Austausch zwischen den kantonalen Delegierten für Digitalisierungsfragen sorgen und den Kantonen Best-Practice-Beispiele zur Verfügung stellen.

Umsetzung der Pflegeinitiative schreitet voran

Ein weiteres Thema an der Jahrestagung war die Umsetzung der Pflegeinitiative. Diese ist auf Kurs: Bereits wenig mehr als ein Jahr nach Annahme der Initiative verabschiedete das Parlament Ende 2022 eine Ausbildungsoffensive als erste Umsetzungsetappe. Diese wird von den Kantonen mitgetragen. Der Bund erarbeitet derzeit das Verordnungsrecht. Das Gesetz und die Verordnungen sollen Mitte 2024 in Kraft treten. Teilweise müssen die Rechtsgrundlagen in den Kantonen für die Finanzierung geschaffen oder angepasst werden. Eine Übersicht der GDK (PDF) zeigt den Stand der Umsetzung in den Kantonen.

Bis im Frühling 2024 will der Bundesrat zudem Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege in die Vernehmlassung geben. Einige Kantone und Betriebe haben bereits Massnahmen zur Entlastung des Personals ergriffen oder planen solche. Kostenrelevante Verbesserungen der Arbeitsbedingungen müssen aber auch rasch in den Leistungstarifen abgebildet werden. Auch zur zweiten Umsetzungsetappe führt die GDK eine Übersicht (PDF).

Ersatzwahlen Vorstand

Aufgrund der Rücktritte von Mauro Poggia (GE) und Guido Graf (LU) hatte die Plenarversammlung zwei Sitze im GDK-Vorstand neu zu besetzen. Bei dieser Gelegenheit wurde entschieden, die Mitgliederzahl aufzustocken. Gewählt wurden Pierre Maudet (Mouvement Libertés et Justice sociale), der seit Anfang Juni dem Genfer Gesundheitsdepartement vorsteht, Michaela Tschuor (Mitte), die Anfang Juli ihr Amt als Gesundheits- und Sozialdirektorin des Kantons Luzern antritt sowie Jean-Pierre Gallati (SVP), der seit 2019 Aargauer Gesundheits- und Sozialdirektor ist.

Auskünfte:

Regierungsrat Lukas Engelberger, Präsident GDK, 061 267 95 23

Regierungsrat Martin Pfister, Vorstandsmitglied GDK, Vertreter des Gastgeberkantons Zug, 041 728 35 04, info.gd@zg.ch

Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch