Kantone fällen wichtigen Entscheid zur hochspezialisierten Bauchchirurgie (Viszeralchirurgie)

26. Januar 2016

Ausgewählte komplexe bauchchirurgische Behandlungen wurden bereits in 2013 vom Beschlussorgan der hochspezialisierten Medizin zugeordnet. Dieser Entscheid wurde jetzt im Rahmen einer Reevaluation durch die zuständigen Planungsorgane neu beurteilt. Das Beschlussorgan entschied, ausgewählte Teilbereiche der komplexen Bauchchirurgie weiterhin der hochspezialisierten Medizin zuzuordnen und folgte damit den Empfehlungen des Fachorgans. Mit dem Entscheid setzten die Kantone ein weiteres wichtiges Zeichen zur Qualitätssicherung und haben ihren Willen zur Konzentration der hochspezialisierten Medizin erneut deutlich zum Ausdruck gebracht.

Abgestützt auf die Empfehlungen des Fachorgans entschied das Beschlussorgan für hochspezialisierte Medizin (HSM) an seiner gestrigen Sitzung die komplexe Viszeralchirurgie der HSM zuzuordnen. Die fünf ausgewählten hochspezialisierten Teilbereiche umfassen nach wie vor die folgenden Behandlungen:

  • Oesophagusresektion;
  • Pankreasresektion;
  • Leberresektion;
  • Tiefe Rektumresektion;
  • Komplexe bariatrische Chirurgie

Dies ist das Resultat einer ersten Reevaluation, welche nach dem vom Bundesverwaltungsgericht vorgegebene zweistufigen Verfahren durchgeführt wurde. Neu wird zwischen der Zuordnung eines Leistungsbereichs zur HSM und der Erteilung eines Leistungsauftrags an die Leistungserbringer unterschieden. Gegenstand des durchgeführten Zuordnungsverfahrens war die Definition des HSM-Bereichs, d.h. die medizinische Umschreibung der ausgewählten Behandlungen im Bereich „Komplexe hochspezialisierte Viszeralchirurgie“, die unter den Geltungsbereich der Interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (IVHSM) fallen.

Im Rahmen der Neubeurteilung wurde die Leistungsdefinition insbesondere bei der Resektion des tiefen Rektums, Leberresektion und der bariatrischen Chirurgie mit Unterstützung einer vom Fachorgan eingesetzten Begleitgruppe bestehend aus Delegierten der Schweizerischen Gesellschaft für Viszeralchirurgie (SGVC), der Schweizerischen Gesellschaft für Chirurgie (SGC) und einem Vertreter der Swiss Study Group Morbid Obesity (SMOB) umfassend überarbeitet, um eine bessere Abgrenzung der hochspezialisierten Interventionen von den spezialisierten Eingriffen zu erzielen. Diese Bestrebungen resultierten in überarbeiteten Definitionen der hochspezialisierten Teilgebiete der komplexen Viszeralchirurgie als auch HSM-Listen der dazugehörenden Eingriffe im CHOP-Operationskatalog.

Die Qualitätsanforderungen, einschliesslich die Festlegung von Mindestfallzahlen werden in Anbetracht der angepassten HSM-Definitionen erst im Rahmen des zweiten Verfahrensschrittes zur Erteilung der neuen Leistungsaufträge (Zuteilung) gesamthaft neu beurteilt. Mit diesem Schritt kann erst begonnen werden nachdem der Zuordnungsentscheid rechtskräftig ist. Die Beurteilung der Qualität der Leistungserbringung wird u.a. auf die im HSM-Register erfassten Daten gestützt. Die Umsetzung des HSM-Minimaldatensatzes zu diesem Zweck konnte in den letzten zwei Jahren dank grossem Engagement der Delegierten der Schweizerischen Gesellschaft für Chirurgie SGC und der Schweizerischen Gesellschaft für Viszeralchirurgie SGVC massgebend vorangetrieben werden.

Planung der hochspezialisierten Medizin
Mit der Unterzeichnung der Interkantonalen Vereinbarung zur Hochspezialisierten Medizin (IVHSM) haben sich alle Kantone der Schweiz verpflichtet, die Planung und Koordination der hochspezialisierten Medizin dem Beschlussorgan zu übertragen. Das von der GDK gewählte HSM-Beschlussorgan wird von Regierungsrätin Heidi Hanselmann, Gesundheitsdirektorin Kanton St.Gallen präsidiert. Dem HSM-Beschlussorgan gehören die Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren der Kantone Aargau, Basel-Stadt, Bern, Glarus, Genf, Tessin, Luzern, Waadt, St.Gallen und Zürich an. Die medizinisch-wissenschaftliche Aufarbeitung der Bereiche der hochspezialisierten Medizin wird vom HSM Fachorgan vorgenommen, welches ab 1. Juni 2015 von Prof. Daniel Scheidegger präsidiert wird. Das 15-köpfige Expertengremium setzt sich aus in- und ausländischen Ärztinnen und Ärzten aus verschiedenen medizinischen Fachbereichen zusammen. Die Zuordnungs- und Zuteilungsentscheide des Beschlussorgans haben einen schweizweit rechtsverbindlichen Charakter.