Kantone konzentrieren Hochspezialisierte Kindermedizin

8. Dezember 2011

Das Beschlussorgan bestehend aus den Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren von 10 Kantonen hat wichtige Entscheide zur weiteren Konzentration der hochspezialisierten Medizin gefällt. In drei Bereichen der Kindermedizin und Kinderchirurgie wurden wichtige Meilensteine gesetzt. Damit haben die Kantone Ihren Willen zur Konzentration der Spitzenmedizin erneut deutlich zum Ausdruck gebracht. Zudem unterstützen sie die bereits von den Kinderärztinnen und -ärzten initiierte Schaffung von wenigen Kompetenzzentren in unserem Land.

Diagnostik und Betreuung von angeborenen Stoffwechselstörungen
In der Schweiz erkranken jährlich rund 50 Kinder an seltenen Stoffwechselstörungen und benötigen spezifische diagnostische Abklärungen und Betreuung. Die Behandlung der betroffenen Kinder soll zukünftig auf die Universitätsspitäler Lausanne und Bern sowie auf das Kinderspital Zürich konzentriert werden. Diese drei Kompetenzzentren verfügen über die notwendige Expertise und spezialisierten Fachkräfte, um Diagnostik und hochspezialisierte Langzeitbetreuung auf höchstem Niveau sicherzustellen.

Spezielle Abklärungen bei schwerer Epilepsie
Bei Kindern, die an einer bestimmten Form von schweren Epilepsie leiden, wird nach erfolgloser medikamentöser Langzeitbehandlung ein chirurgischer Eingriff in Betracht gezogen, der zum Ziel hat, das Hirngewebe, welches epileptische Anfälle auslöst, zu entfernen. Bevor der Eingriff stattfinden kann, müssen zuerst äusserst aufwändige, hochkomplexe präoperative Abklärungen vorgenommen werden. In der Schweiz müssen sich jährlich rund 40 Kinder solchen Abklärungen unterziehen. Aus Gründen der Qualitätssicherung werden diese Untersuchungen künftig schweizweit auf zwei Zentren, d.h. auf das Universitätsspital Genf und das Schweizerische Epilepsiezentrum (in Zusammenarbeit mit dem Kinderspital Zürich) konzentriert. Die beiden Zentren verfügen über die hochspezialisierte Expertise und die dafür notwendigen Spezialisten und spezifische Infrastruktur, um diese Abklärungen durchführen zu können.

Qualitätsverbesserung in der Behandlung von  schwerverletzten Kindern
In der Schweiz verunfallen jährlich rund 200 Kinder so schwer, dass sie in akuter Lebensgefahr schweben und eine hochspezialisierte kinderchirurgische Versorgung benötigen. Die Überlebenschancen und Langzeitprognosen hängen entscheidend von einem umgehenden Transport in eine Kinderklinik ab, welche über die notwendige Infrastruktur und das entsprechende Personal verfügt um die adäquate und prioritätengerechte Versorgung der schwerverletzten Kinder während 24 Stunden pro Tag sicherzustellen. Der Entscheid des HSM Beschlussorgans, diese Behandlung künftig auf 8 Kompetenzzenten zu konzentrieren, stellt die flächendeckende Versorgung sicher. Es handelt sich dabei um die Universitätsspitäler Genf, Lausanne, Bern, das Kinderspital beider Basel (UKBB), das Kinderspital Zürich, das Ostschweizer Kinderspital (in Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital St. Gallen), das Kantonsspital Luzern sowie das Kantonsspital Graubünden für  Kinder ab fünf Jahren und mit Ausnahme  sehr komplexer Eingriffe nach schweren Verletzungen von Becken, Zentralnervensystem, Gallenwegen und Augen, auch bei älteren Kindern.

Planung der hochspezialisierten Medizin
Mit der Unterzeichnung der Interkantonalen Vereinbarung zur Hochspezialisierten Medizin (IVHSM) haben sich alle Kantone in der Schweiz zur gemeinsamen Planung und Zuteilung der hochspezialisierten Medizin (HSM) verpflichtet. Die medizinisch-wissenschaftliche Aufarbeitung der Bereiche der hochspezialisierten Medizin wird von einem 12-köpfigen Expertengremium vorgenommen, welches von Prof. Peter Suter präsidiert wird. Für die Planungs- und Zuteilungsentscheide ist das HSM Beschlussorgan zuständig. Das Gremium setzt sich aus den Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren der Kantone Aargau, Basel-Stadt, Bern, Fribourg, Genf, Graubünden, Luzern, Waadt, St.Gallen und Zürich zusammen und wird von der St.Galler Regierungsrätin Heidi Hanselmann präsidiert. Die Zuteilungsentscheide des HSM Beschlussorgans haben einen schweizweit rechtsverbindlichen Charakter.

Durch Qualität Kosten sparen
Die gemeinsame Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) erfolgt im Hinblick auf eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftlich erbrachte medizinischen Versorgung. Die Konzentration von hochspezialisierten Behandlungen und Eingriffen trägt zur Verbesserung der Behandlungsqualität bei. Dadurch entstehen tendenziell weniger Komplikationen und die Überlebenschancen der betroffenen Patientinnen und Patienten werden verbessert. Zudem können unnötige Verlegungen vermieden und wertvolle Zeit für die optimale Behandlung gewonnen werden. Eine optimierte Erstversorgung führt zu geringeren Kosten für die Behandlung und Nachsorge. Dadurch können langfristig bedeutende volkswirtschaftliche Kosteneinsparungen erwartet werden.