Krieg in der Ukraine: Schweiz nimmt erste behandlungsbedürftige Zivilpersonen auf
7. September 2022
Die Schweiz nimmt heute die ersten Zivilpersonen aus der Ukraine zur akutsomatischen Behandlung auf. Es handelt sich um fünf schwer kranke Personen. Das Centre hospitalier universitaire vaudois (CHUV), das Inselspital Bern und das Universitätsspital Zürich haben sich zur Aufnahme bereit erklärt.
Die ukrainische Botschaft hatte die Schweiz im Juli um Aufnahme von schutz- und behandlungsbedürftigen Zivilpersonen ersucht. Gemäss ihrer humanitären Tradition erklärte sich die Schweiz bereit für eine solche Aufnahme. In der Folge verständigten sich die betroffenen Stellen von Bund und Kantonen im Rahmen des Koordinierten Sanitätsdienstes KSD auf einen Aufnahmemechanismus.
Dieser Mechanismus sieht vor, dass die von der Ukraine aufgelegten Patientendossiers von der nationalen Koordinationsstelle für die Aufnahme behandlungsbedürftiger Zivilpersonen aus der Ukraine entgegengenommen werden. Diese Koordinationsstelle wird im Auftrag des KSD von der Schweizerischen Rettungsflugwacht Rega betrieben. Nach Prüfung der grundsätzlichen Voraussetzungen (Lufttransportfähigkeit, gute Therapiechancen, Einverständnis der Patientin/des Patienten) und bei genügender Aussagekraft der Dossiers unterbreitet die nationale Koordinationsstelle die Aufnahmevorschläge einem Medical Board. Dieses setzt sich aus der Ärzteschaft der Universitäts- und Zentrumsspitäler sowie der Reha-Kliniken, einer Vertrauensärztin der Schweizer Botschaft in Kiew sowie einer ärztlichen Vertretung der Rega zusammen.
Vom Schutzstatus S erfasst
Das Medical Board analysiert und priorisiert die Patientendossiers und schlägt gegebenenfalls einem der mitwirkenden Spitäler die Patientenaufnahme vor. Das betreffende Spital nimmt die Person auf oder sorgt für die Aufnahme in einem anderen Spital innerhalb des regionalen Netzwerks. Das aufnehmende Spital muss über eine Intensivstation verfügen, da jederzeit damit zu rechnen ist, dass schwer verletzte oder kranke Patientinnen und Patienten intensivpflichtig werden können.
Nach der Zusage organisiert die Rega den Transport der Patientin/des Patienten und maximal einer Begleitperson von einem Flughafen in Polen, Rumänien oder Moldawien ins aufnahmebereite Schweizer Spital. Die Humanitäre Hilfe der DEZA übernimmt die Transportkosten. Die Patientinnen und Patienten sowie ihre Begleitpersonen sind als schutzsuchende ukrainische Staatsbürger vom Schutzstatus S erfasst. Damit können sie in der Schweiz krankenversichert werden und die Behandlungskosten im Spital werden wie bei stationären Leistungen üblich von den Krankenversicherern und den Kantonen getragen. Die Identität der Personen wird bereits vor der Einreise in die Schweiz mit den Patientendaten erhoben und vom Staatssekretariat für Migration (SEM) geprüft.
Das Gesuch der Ukraine enthält weder eine Mindest- noch eine Höchstzahl an aufzunehmenden Patientinnen und Patienten. Pro Monat werden voraussichtlich maximal ca. 20 Personen aufgenommen. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Aufnahme von Zivilpersonen aus der Ukraine zur akutsomatischen Behandlung und wenn nötig Rehabilitation über mehrere Monate erstrecken wird.
Zweites Gesuch zur Aufnahme von Kindern
Die ukrainische Botschaft richtete im Juli zudem ein zweites Gesuch an die Schweiz sowie andere westliche Länder. In diesem ersuchte die Botschaft die Schweiz um die vorübergehende Aufnahme von Kindern. Die Mehrheit dieser Kinder dürfte auf andauernde Betreuung und/oder Pflege aufgrund einer geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigung angewiesen sein.
Die Schweiz benötigt Dossiers zu den schutzbedürftigen Kindern, mit denen sich der Betreuungs- und Pflegeaufwand zuverlässig abschätzen lässt und die eine Identifikation der Schutzsuchenden ermöglichen. Allenfalls erweist sich dann im Einzelfall die Hilfe vor Ort als zielführender. Entsprechende Abklärungen sind im Gang.
Auskünfte:
Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch