Neues Coronavirus: Kantonale Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren stehen hinter dem Entscheid des Bundesrates

13. März 2020

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung weitergehende Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus beschlossen. Das Veranstaltungsverbot wird ausgedehnt, der Schulunterricht wird ausgesetzt und die Einreise in die Schweiz aus Italien wird eingeschränkt. Mit Blick auf die Situation in der Schweiz und im Ausland steht die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) hinter diesem Schritt.

Ab heute gilt ein schweizweites Verbot für Veranstaltungen, bei denen sich gleichzeitig mindestens 100 Personen aufhalten. Das Verbot gilt auch für Freizeitbetriebe wie Museen oder Schwimmbäder. Ausnahmen sind nur möglich bei einem überwiegenden öffentlichen Interesse, beispielsweise für Veranstaltungen zur Ausübung politischer Rechte. Aus Sicht der Kantone ist es wichtig, dass die Parlamente von Bund, Kantonen und Gemeinden ihre wichtigsten Aufgaben weiterhin wahrnehmen und grundsätzlich unter Einhaltung strikter Hygienemassnahmen auch weiterhin tagen können. Die Kantone müssen für kleinere Veranstaltungen keine Risikoabwägungen mehr vornehmen. Sie können ihre Kapazitäten damit ganz auf die Gesundheitsversorgung ausrichten.

Ab Montag sind Präsenzveranstaltungen in Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten untersagt. Auf Stufe obligatorische Schule können die Kantone aber Betreuungsangebote vorsehen.

GDK-Präsidentin Heidi Hanselmann sagt: «Der heutige Entscheid des Bundesrates dient dem gemeinsamen Ziel von Bund und Kantonen. Der Schutz der Bevölkerung und der besonders gefährdeten Personen hat oberste Priorität.» Die Kantone sind sich bewusst, dass die neuen Massnahmen für die Betroffenen weitere einschneidende Auswirkungen haben. Der Bundesrat hat heute entschieden, bis zu 10 Milliarden Franken als Soforthilfe zur Verfügung zu stellen.

Die Kantone sind gewillt und in der Lage, die Verantwortung für die Koordination der Versorgung wahrzunehmen und sich wo immer möglich gegenseitig zu unterstützen. Die in der Verordnung vorgesehenen Meldungen betreffend die Gesundheitsversorgung erleichtern die Koordination. Gefragt ist Solidarität – zwischen den Kantonen sowie in der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen.

 

Auskünfte:

Regierungspräsidentin Heidi Hanselmann, Präsidentin GDK, 058 229 10 64

Regierungsrätin Silvia Steiner, Präsidentin EDK, Auskunft anlässlich der Medienkonferenz vom 13. März 2020 im Medienzentrum Walche des Zürcher Regierungsrats (späterer Nachmittag)

Regierungsrätin Monika Maire-Hefti, Vizepräsidentin EDK, 032 889 40 39

Michael Jordi, Generalsekretär GDK, 031 356 20 20, michael.jordi@gdk-cds.ch