Plenarversammlung der GDK: Kantone diskutieren über Zusammenarbeit bei der Spitalplanung
29. November 2024
Die Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren diskutieren über die Entwicklung der Spitalversorgung in der Schweiz. Die Plenarversammlung der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) will Möglichkeiten für eine stärkere Zusammenarbeit der Kantone bei der Spitalplanung prüfen.
Verschiedene Vorstösse im Bundesparlament fordern im Bereich der Spitalplanung eine stärkere Koordination der Kantone oder auch eine stärkere Rolle des Bundes. Es gilt festzuhalten, dass sich die Kantone bei ihrer Spitalplanung bereits heute koordinieren. «Es gibt viele Beispiele für eine enge Zusammenarbeit zwischen den Kantonen, zum Beispiel gleichlautende Spitallisten», sagt GDK-Präsident Lukas Engelberger.
Dass die Kantone fähig sind zu einer gemeinsamen Planung, stellen sie bei der hochspezialisierten Medizin (HSM) unter Beweis. Für die HSM gibt es seit 2009 nur noch eine einzige, von allen Kantonen gemeinsam getragene Planung, formalisiert über eine interkantonale Vereinbarung (IVHSM).
Die Spitalplanung ist bei den Kantonen genau am richtigen Ort. Sie braucht eine Einbettung in das regionale Gesundheitswesen und eine demokratische Legitimation durch die betroffene Bevölkerung. Dem Bund fehlt die Nähe zum Versorgungsgeschehen. Die Diskussion um die Zuständigkeit für die Spitalplanung hat auch eine finanzpolitische Komponente. Die Kantone tragen heute mindestens 55 Prozent der Kosten der stationären Spitalleistungen. Im Jahr 2022 beliefen sich die Ausgaben der Kantone für die stationären Spitalleistungen auf rund 9 Milliarden Franken. Sollte die Planungskompetenz zum Bund verschoben werden, müsste der Bund konsequenterweise auch die Finanzierung übernehmen.
Die Zusammenarbeit über die Kantonsgrenzen hinweg lässt sich aber noch ausbauen. Die Plenarversammlung der GDK erachtet die GDK-Empfehlungen zur Spitalplanung nach wie vor als DAS Koordinationsinstrument der Spitalplanung für die Kantone. Sie will die Empfehlung bezüglich Koordination und Zusammenarbeit unter den Kantonen ergänzen. Dazu verabschiedete sie ein entsprechendes Mandat.
Einheitliche Finanzierung: Was bei der Umsetzung zu beachten ist
Die Mitglieder der GDK haben sich bei ihrem gestrigen Treffen zudem mit der anstehenden Umsetzung der einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen befasst. Die Annahme der Vorlage in der Volksabstimmung vom vergangenen Sonntag ist erfreulich, denn die Reform korrigiert Fehlanreize, stärkt die Kantone und entlastet die Prämienzahlenden.
Die einheitliche Finanzierung ist keine Wunderpille, aber sie legt den Grundstein für weitere Entwicklungsschritte im Gesundheitswesen. Veränderungen bringt die Reform insbesondere bei der Pflegefinanzierung: Die heutigen kantonalen Restfinanzierungssysteme werden durch eine national einheitliche Tarifstruktur abgelöst. Die Kantone werden sich im Rahmen der nationalen Tariforganisation für eine adäquate Pflegefinanzierung einsetzen. Im ambulanten Bereich erhalten die Kantone neu Zugang zu Daten, die bisher nur die Versicherer kennen. Wichtig ist, dass die Datenflüsse möglichst unkompliziert und zukunftsfähig ausgestaltet werden.
Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme überzeugt nicht
Auch der Vorstand der GDK traf sich gestern zu einer Sitzung. Dabei verabschiedete er eine Stellungnahme (PDF) zu einer Vorlage der gesundheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SGK-N). Es geht um die Einführung einer Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme. Die GDK teilt das Ziel der SGK-N, das Kostenbewusstsein der Versicherten zu stärken und die Notfallstationen der Spitäler zu entlasten. Allerdings ist die GDK der Ansicht, dass es mit der vorgeschlagenen Bagatellgebühr nicht gelingen wird, die gesetzten Ziele zu realisieren. Ausserdem würde der Vorschlag einen grossen administrativen Aufwand und eine hohe Belastung für die Grundversorgung und die Apothekerinnen und Apotheker bedeuten. Die GDK bezweifelt, dass das erklärte Ziel mit einem vertretbaren Aufwand-Nutzen-Verhältnis erreicht werden kann und empfiehlt dem Parlament deshalb, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Wahlen GDK-Vorstand und HSM-Beschlussorgan
Per Ende 2024 tritt Regierungsrat Walter Vogelsanger aus der Schaffhauser Regierung und damit auch aus dem GDK-Vorstand und dem Beschlussorgan der hochspezialisierten Medizin zurück. Neu in den GDK-Vorstand wählte die Plenarversammlung Landammann Yves Noël Balmer (SP), der seit 2019 dem Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Appenzell Ausserrhoden vorsteht. Yves Noël Balmer wurde zudem als neues Mitglied des HSM-Beschlussorgans gewählt. Das Beschlussorgan setzt sich aus zehn kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren zusammen.
Auskünfte:
Regierungsrat Lukas Engelberger, Präsident GDK, 061 267 95 23
Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch