Protonentherapie: Bundesverwaltungsgericht stützt erneut Beschluss der Kantone

31. Mai 2013

Erneut stützt das Bundesverwaltungsgericht einen Entscheid des Beschlussorgans für hochspezia-lisierte Medizin. Es bleibt dabei: Die Protonentherapie wird weiterhin nur am Paul Scherrer Institut in Villigen (AG) angeboten. Das Bundesverwaltungsgericht ist nicht auf die Beschwerde des in Galgenen (SZ) geplanten Protonentherapiezentrums PTC Zürichobersee eingetreten.

Regierungsrätin Heidi Hanselmann, Präsidentin des Beschlussorgans begrüsst den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. „Der Entscheid ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in der Planung der hochspezialisierten Medizin. Das Bundesverwaltungsgericht hat erneut einen Entscheid des Beschlussorgans gestützt. Wir sind mit der Planung auf Kurs.“ Freut sich die St. Galler Regierungsrätin. Das Beschlussorgan sieht sich damit in seinem bisherigen Vorgehen und den gefällten Entscheiden bestätigt und wird seine Arbeiten dementsprechend weiterführen. Aktuell ist das Fachorgan an der Aufarbeitung der Entscheidgrundlagen für die Neubeurteilung der noch bis Ende Jahr gültigen Leistungszuteilung. Dies beinhaltet eine umfassende Abklärung der aktuellen Versorgungslage im Bereich der Protonentherapie.

Im Rahmen der Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) entschied das Beschlussorgan im Mai 2010, die Protonentherapie vorläufig nur dem Paul-Scherrer-Institut (PSI) in Villigen (AG) zu-zuweisen. Es wurde damit auf die Zuweisung an ein zweites Zentrum verzichtet. Die aktuellen und neugeschaffenen Kapazitäten am PSI wurden vorerst als ausreichend erachtet, um die in der Grundversicherung anerkannten Leistungen für diese Therapie abzudecken und die notwendigen Kapazitäten für neue klinische Studien zu gewährleisten. Das PSI ist zudem weltweit führend in dieser Technologie. Die Leistungszuteilung ist bis Ende 2013 befristet. Die Protonentherapie wird zurzeit als komplexe Bestrahlungstherapie zur Behandlung von gewissen bösartigen Augen-, Hirn und Rückenmarkstumoren angewendet.

Das Proton Therapy Center hat gegen diesen Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht Be-schwerde erhoben mit der Forderung, das sich in Galgenen (SZ) in Planung befindende private Protonentherapiezentrum PTC Zürichobersee ebenfalls als Leistungserbringer zuzulassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 16. Mai 2013 nun entschieden, nicht auf die Beschwerde einzutreten. Dem Proton Therapy Center fehle ein besonders schutzwürdiges Interesse und damit die erforderliche Beschwerdelegitimation. Insbesondere hat das Bundesverwal-tungsgericht in seinen Erwägungen festgehalten, dass sich das Protonentherapiezentrum PTC Zürichobersee erst in Planung befindet und den klinischen Betrieb nicht vor 2017 werde aufneh-men können und daher kein praktischen Nutzen aus der Aufhebung oder Änderung des bis Ende Dezember 2013 befristeten Entscheids ersichtlich ist.

Hintergrundinformationen:

Protonentherapie

Bei der Protonentherapie handelt es sich um eine spezifische Form der Strahlentherapie, welche zur Behandlung von Augentumoren und gewisser Hirn- und Rückenmarkstumoren angewendet wird. Die Protonentherapie ist eine sehr kostenintensive Therapieform, da für deren Ausübung eine technisch aufwändige und teure Infrastruktur benötigt wird.
In der Schweiz wird zurzeit die Protonentherapie einzig vom Paul Scherrer Institut (PSI) in Villigen (AG) angeboten. Pro Jahr werden am PSI etwa 350 Patientinnen und Patienten behandelt, von denen mehr als die Hälfte aus dem Ausland kommen. Mit dem aktuellen Ausbau der medizini-schen Einrichtung am PSI wird die Behandlungskapazität auf etwa 500-600 Patienten pro Jahr erweitert. Verschiedene weitere Protonentherapiezentren befinden sich in Planung.

Planung der hochspezialisierten Medizin

Mit der Unterzeichnung der Interkantonalen Vereinbarung zur Hochspezialisierten Medizin (IVHSM) haben sich alle Kantone der Schweiz verpflichtet die Planung und Koordination der hochspezialisierten Medizin dem HSM Beschlussorgan zu übertragen, das von Regierungsrätin Heidi Hanselmann, Gesundheitsdirektorin Kanton St.Gallen präsidiert wird. Dem HSM Beschlussor-gan gehören die Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren der Kantone Aargau, Basel-Stadt, Bern, Fribourg, Genf, Graubünden, Luzern, Waadt, St.Gallen und Zürich an. Die medizinisch-wissenschaftliche Aufarbeitung der Bereiche der hochspezialisierten Medizin wird von einem 12-köpfigen Expertengremium vorgenommen, welches von Prof. Peter Suter präsidiert wird. Die Zu-teilungsentscheide des HSM Beschlussorgans haben einen schweizweit rechtsverbindlichen Charakter. Bisher wurden insgesamt 28 Leistungszuteilungen verabschiedet. Weiter Entscheide fallen im Sommer 2013.