Vergütung von Pflegematerial: Kantone begrüssen Vorschlag des Bundesrates

23. Januar 2020

Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) begrüsst den Vorschlag des Bundesrates zur schweizweit einheitlichen Vergütung für das Pflegematerial. Das hat der Vorstand an seiner heutigen Sitzung beschlossen. Die Änderung reduziert den administrativen Aufwand für alle Beteiligten.

Im Jahr 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass das von Pflegefachpersonen verwendete Material wie beispielsweise Inkontinenzhilfen den Krankenversicherern nicht zusätzlich verrechnet werden darf. Dies im Gegensatz zum Pflegematerial, das von Patienten oder Angehörigen direkt angewendet wird. Aufgrund des Urteils weisen die Krankenkassen Materialrechnungen von Spitex-Organisationen und Pflegeheimen zurück. Die Kantone und Gemeinden sehen sich seither gezwungen, die Finanzierungslücke zu schliessen – was zu einer Mehrbelastung der öffentlichen Hand führt. Der Bundesrat schlägt nun vor, dass die Krankenversicherer die Finanzierung des Pflegematerials in jedem Fall übernehmen müssen.

Der GDK-Vorstand stellt sich hinter diesen Vorschlag. Er hebt die in der Praxis nur schwer zu vollziehende Unterscheidung zwischen «Selbstanwendung» und «Anwendung durch eine Pflegefachperson» auf. Dadurch verringert sich der administrative Aufwand sowohl für die Krankenversicherer als auch für die Leistungserbringer. Ein spürbarer Effekt auf die Krankenkassenprämien ist nicht zu erwarten. Einerseits ist das Kostenvolumen mit schätzungsweise 65 Millionen Franken pro Jahr verhältnismässig gering. Andererseits entspricht die Änderung der bis 2017 gelebten Praxis. Bis dahin sind die Kosten also bereits grösstenteils in die Prämien eingeflossen. Zudem entspricht der Vorschlag dem Willen des Parlaments: National- und Ständerat haben eine Motion (18.3710) mit der entsprechenden Forderung deutlich angenommen.

Auskünfte:

Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, Tel. 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch