Zulassungsbeschränkung von Ärztinnen und Ärzten: Erfolg für die Kantone – Vorlage unter Dach und Fach

19. Juni 2020

Der jahrelange Einsatz der Kantone für eine wirksame und gezielte Zulassungsbeschränkung von Ärztinnen und Ärzten hat sich ausgezahlt: National- und Ständerat haben eine Vorlage verabschiedet, mit der die Kantone die ambulante Versorgung in Zukunft selbständig steuern können.

Die Zulassungssteuerung von ambulanten Leistungserbringern ist ein Mittel gegen die Überversorgung und gegen den Anstieg der Gesundheitskosten. Die Kantone setzen sich deshalb seit Jahren für eine dauerhafte Lösung ein. Heute kann der Bundesrat die Zulassung von einem Bedürfnis abhängig machen. Diese Regelung ist befristet und zudem ungenügend. Mit dem Entscheid des Parlaments können die Kantone die ambulante Versorgung künftig in eigener Kompetenz steuern. Sie beschränken die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte in einem oder mehreren medizinischen Fachgebieten oder in bestimmten Regionen auf eine Höchstzahl. Bei einem überdurchschnittlichen Anstieg der Kosten in einem Fachgebiet kann ein Kanton künftig zudem einen Zulassungsstopp beschliessen.

Der Bundesrat wird nun auf Verordnungsebene die Kriterien und die methodischen Grundsätze für die Festlegung der Höchstzahlen definieren. Nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung werden die Kantone ihre jeweiligen Regelungen innerhalb von zwei Jahren anpassen. Bis dahin gilt für die Zulassung das bisherige Recht. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) wird sich dafür einsetzen, dass die Kantone bei der Prüfung der Voraussetzungen möglichst einheitlich vorgehen und Bedarfsabsprachen treffen.

 

Auskünfte:

Regierungsrat Lukas Engelberger, Präsident GDK, 079 689 01 46

Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch