Coronavirus: Kantone sorgen dafür, dass die Pauschale für Impfungen in Arztpraxen nicht sinkt

20. September 2021

Die Kantone unternehmen derzeit grosse Anstrengungen zur Steigerung der Impfbereitschaft. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Arztpraxen, die Impfungen gegen Covid-19 durchführen und die Patientinnen und Patienten informieren und motivieren. Für diesen Beitrag zur Krisenbewältigung sollen die Praxen angemessen entschädigt werden. Die Krankenversicherer sind aber nicht bereit, die geltende Pauschale von 24.50 CHF pro Impfakt über Ende September hinaus zu verlängern. Deshalb müssen nun die Kantone in die Bresche springen.

Auf die geltende Pauschale hatten sich die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und die Einkaufsgemeinschaften der Versicherer zunächst bis Mitte Jahr und dann bis Ende September geeinigt. Auf eine Verlängerung bis Ende Jahr konnten sich die Tarifvertragspartner nicht mehr einigen. Ab Anfang Oktober kommt deshalb ein Tarif von 16.50 CHF zur Anwendung. Diese Vergütung ist nicht kostendeckend und dürfte viele Arztpraxen zum Ausstieg aus der Impfkampagne bewegen.

Der Vorstand der GDK empfiehlt deshalb den Kantonen, die Differenz von 8 CHF zu decken. Der Entscheid obliegt den einzelnen Kantonen. Viele Kantone sehen schon heute einen höheren Tarif für Impfungen in Arztpraxen vor. Das zeigt, dass auch die geltende Pauschale von 24.50 CHF die Kosten nicht zu decken vermag. Der finanzielle Aufwand für die Zusatzfinanzierung muss den gesamtwirtschaftlichen Kosten gegenübergestellt werden, die ein Ausstieg vieler Arztpraxen aus der Impfkampagne nach sich ziehen würde. Denn die Arztpraxen sind und bleiben ein wichtiger Pfeiler dieser Kampagne.

Auskünfte:

Regierungsrat Lukas Engelberger, Präsident GDK, 061 267 95 23

Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch