Coronavirus: Kantone und Versicherer einigen sich auf Tarifvertrag für die Finanzierung der Impfung
17. Dezember 2020
Die Kantone und die Krankenversicherer haben sich auf die Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten bei der Impfung gegen Covid-19 geeinigt. Der Tarifvertrag wurde gestern beim Bundesrat eingereicht und muss nun noch von diesem genehmigt werden.
Der Vertrag wurde in den vergangenen Tagen zwischen der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und den Versichererverbänden ausgehandelt. Damit die Impfung für die Bevölkerung kostenlos ist, übernehmen die Kantone den Selbstbehalt. Daneben tragen die Kantone die Kosten für Logistik, Organisation und Infrastruktur. Ausserdem werden die Kantone auch für die Betriebskosten für das IT-Tool zur Unterstützung der Impfprozesse aufzukommen haben.
Die Impfungen dürften in einem ersten Schritt primär in Impfzentren, mit mobilen Equipen und dann auch in Spitälern und Arztpraxen durchgeführt werden. Der Tarifvertrag lässt die Abrechnung durch alle diese Leistungserbringer zu. Die GDK fordert den Bund auf, auch die Finanzierung der Impfung in Apotheken zu ermöglichen.
Bereits vergangene Woche wurde kommuniziert, dass die Impfung gegen Covid-19 für die Bevölkerung kostenlos sein wird. Die Kosten werden auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP), den Bund und die Kantone aufgeteilt. Die OKP übernimmt die Kosten der Verimpfung und eine Pauschale von fünf Franken pro Impfstoffdosis. Der Bund trägt die Kosten, die den Betrag von fünf Franken pro Dosis übersteigen sowie die Kosten für den Transport und die Verteilung des Impfstoffs in die Kantone.
Auskünfte:
Kathrin Huber, stv. Generalsekretärin GDK, 031 356 20 20
Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch