Ärztliche Weiterbildung: Interkantonale Vereinbarung tritt in Kraft

2. März 2022

Die interkantonale Vereinbarung zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung (WFV) tritt in Kraft. Das dafür nötige Quorum von 18 beigetretenen Kantonen wurde im Januar 2022 erreicht. Die Vereinbarung leistet einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Versorgung der Bevölkerung mit Fachärztinnen und Fachärzten.

Die Vereinbarung (PDF) war von der Plenarversammlung der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) im Jahr 2014 verabschiedet worden. Inzwischen ist eine ausreichende Zahl von Kantonen beigetreten (siehe Tabelle der beigetretenen Kantone (PDF)), sodass die Vereinbarung in Kraft treten kann.

Die Vereinbarung legt den Mindestbeitrag fest, mit dem sich die Standortkantone an den Kosten der Spitäler für die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten beteiligen. Und sie sorgt für einen Ausgleich der unterschiedlichen finanziellen Belastung unter den Kantonen. GDK-Präsident Lukas Engelberger sagt: «Die Kantone leisten damit einen Beitrag für die Ausbildung von genügend Ärztinnen und Ärzten in der Schweiz.»

Die konstituierende Sitzung der beigetretenen Kantone ist anlässlich der GDK-Plenarversammlung vom 24. November 2022 geplant. Bei der Sitzung sollen auch die definitiven Ausgleichsbeiträge für das Jahr 2023 beschlossen werden. Je mehr Kantone der Vereinbarung beitreten, desto grösser ist ihre Wirkung. Die noch nicht beigetretenen Kantone sind deshalb eingeladen, die politischen Prozesse für einen Beitritt in die Wege zu leiten.

Auskünfte:

Regierungsrat Lukas Engelberger, Präsident GDK, (erreichbar via Tobias Bär)

Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch