Coronavirus: Kantone sollen situativ weitere Massnahmen ergreifen

4. August 2020

Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) verfolgt die Entwicklung der COVID-19-Epidemie in der Schweiz aktiv und aufmerksam. Der Anstieg der Fallzahlen in den vergangenen Wochen gibt Anlass zur Sorge. Der Vorstand der GDK empfiehlt den Kantonen bei anhaltend hohen oder steigenden Fallzahlen, bei beunruhigenden Entwicklungsprognosen oder auch zur Eindämmung von Hotspots weitergehende Massnahmen. Diese sollen regional koordiniert werden.

Gemäss der COVID-19-Verordnung besondere Lage sowie dem Epidemiengesetz können die Kantone unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ergreifen. 18 Kantone machen aktuell von dieser Möglichkeit Gebrauch. 17 Kantone sind einer Empfehlung der GDK von Anfang Juli nachgekommen und haben eine Ausweispflicht in Clubs eingeführt, um die Nachverfolgung der Infektionsketten zu gewährleisten. Zu den weiteren Massnahmen, die von den Kantonen ergriffen wurden, gehören eine Maskenpflicht in Läden und zusätzliche Beschränkungen der Anzahl Gäste bei Veranstaltungen oder in Betrieben. «Die Corona-Situation unterscheidet sich von Kanton zu Kanton teilweise stark», sagt GDK-Präsident Lukas Engelberger. «Deshalb ergreifen nicht alle gleichzeitig dieselben Massnahmen.»

Den Kantonen, die mit anhaltend hohen oder steigenden Fallzahlen beziehungsweise beunruhigenden Entwicklungsprognosen konfrontiert sind, empfiehlt der GDK-Vorstand aber weitergehende Massnahmen: Neben der Ausweispflicht in Clubs sollen dann eine Maskenpflicht in Verkaufsgeschäften sowie eine Obergrenze von 100 Personen in Bars, Clubs und Diskotheken, in denen der Abstand nicht eingehalten und eine Maskenpflicht nicht durchgesetzt werden kann, eingeführt werden. Es handelt sich um Massnahmen, die einige Kantone bereits beschlossen haben. «Wir empfehlen den Kantonen, die Massnahmen mit ähnlich betroffenen Kantonen und insbesondere mit den Nachbarkantonen zu koordinieren», sagt Engelberger. Den Kantonen wird zudem empfohlen, die betroffenen Verbände vorgängig zu informieren. Die GDK wird die Entwicklung in enger Zusammenarbeit mit der Kantonsärzteschaft und den Bundesbehörden beobachten und die Kantone bei der Erarbeitung zusätzlicher Massnahmen sowie bei der Koordination unterstützen. Sie wird bei Bedarf weitergehende Empfehlungen kommunizieren.

 

Auskünfte:

Regierungsrat Lukas Engelberger, Präsident GDK, 079 689 01 46

Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch