Herztransplantationen: Zuteilungsempfehlungen für 2014 liegen vor
19. Juni 2013
Das Fachorgan unterbreitet die Empfehlungen für die Durchführung von Herztransplantationen ab 2014 heute den betroffenen Spitälern, weiteren Fachkreisen und den Kantonen zur Stellungnahme. Das 12-köpfige Fachgremium hat die Behandlungsresultate der letzten Jahre analysiert und schlägt vor, die Herztransplantationen vorerst bei den Universitätsspitälern Bern, Lausanne und Zürich zu belassen. Die Qualität der Behandlung ist in allen drei Zentren gut. Zudem wird vorgeschlagen, die Herztransplantationen zukünftig in ein Gesamtkonzept der Betreuung von schwerer Herzinsuffizienz zu integrieren. Das Fachorgan wird die definitiven Empfehlungen im Herbst 2013 dem Beschlussorgan vorlegen. Dieses wird bis Ende Jahr die definitiven Zuteilungsentscheide fällen. Auch für die anderen Organtransplantationen sollen die bisherigen Zuteilungen verlängert werden.
Das Beschlussorgan entschied im Frühling 2010 die Herztransplantationen bis Ende 2013 den Unispitälern Lausanne, Bern und Zürich zuzuteilen. Aufgrund der schweizweit sehr kleinen Fallzahlen wurde zudem mittelfristig eine Reduktion auf maximal zwei Zentren angestrebt. Nun liegen die Empfehlungen des Fachorgans vor: die Herztransplantationen sollen vorläufig weiterhin an den drei Universitätsspitälern durchgeführt werden. Professor Peter Suter, Präsident des Fachorgans erklärt die Empfehlung des Fachgremiums: „Die Behandlungsqualität ist in allen drei Zentren gut. Hingegen sollen in der Zukunft die Herztransplantationen nicht mehr isoliert betrachtet werden, sondern als Teil der Behandlung der schweren Herzinsuffizienz. Dafür sollen die interessierten Spitäler 2014/15 ein entsprechendes Konzept vorlegen.“
Die im Rahmen der Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) verabschiedeten Leistungszuteilungen sind alle zeitlich befristet. Dieses Jahr steht die Neubeurteilung der Leistungszuteilungen für die Bereiche Organ- und Stammzelltransplantationen, Protonentherapie, Behandlung von schweren Verbrennungen und Cochlea-Implantate an. Die Evaluation beinhaltet eine Analyse der Behandlungsresultate sowie eine Abklärung der aktuellen Versorgungslage für diese Bereiche. Dem Beschlussorgan werden die definitiven Empfehlungen bis Herbst 2013 vorgelegt. Dieses wird anhand der vorliegenden Beurteilungen und Bewertungen bis spätestens Ende Jahr die definitiven Zuteilungsentscheide treffen.
Hintergrundinformationen:
Herztransplantationen
In der Schweiz werden jährlich 30-35 Herztransplantationen durchgeführt. Der Mangel an Spenderorganen ist erheblich. Im Jahr 2012 warteten 102 Personen auf eine Herztransplantation. Die Wartezeit für ein Herz betrug durchschnittlich 94 Tage. 8 Personen verstarben auf der Warteliste. Das HSM Fachorgan setzt sich für eine Förderung der Organspende ein. Die insgesamt 35 transplantierten Herzen im Jahr 2012 verteilten sich auf das Universitätsspital Zürich (11), das CHUV Lausanne (14) und das Inselspital Bern (10).
Schwere Herzinsuffizienz
Bei der schweren Herzinsuffizienz ist die Leistungsfähigkeit des Herzens aufgrund verschiedenster Herzerkrankungen derart geschwächt, dass die Pumpfunktion massiv eingeschränkt ist. Die betroffenen Patientinnen und Patienten sind erschöpft, kurzatmig und ermüden schon bei kleinster Anstrengung.
Nebst der Herztransplantation kommen bei der schweren Herzinsuffizienz andere Behandlungen zur Anwendung oder werden entwickelt, inklusive mechanische Unterstützungssysteme („bridging devices“, Kunstherzsysteme), die eine zeitlich begrenzte oder langfristige Alternative zur Organtransplantation darstellen, sowie Stammzell- oder spezifische medikamentöse Therapien.
Planung der hochspezialisierten Medizin
Mit der Unterzeichnung der Interkantonalen Vereinbarung zur Hochspezialisierten Medizin (IVHSM) haben sich alle Kantone der Schweiz verpflichtet die Planung und Koordination der hochspezialisierten Medizin dem HSM Beschlussorgan zu übertragen, das von Regierungsrätin Heidi Hanselmann, Gesundheitsdirektorin Kanton St.Gallen präsidiert wird. Dem HSM Beschlussorgan gehören die Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren der Kantone Aargau, Basel-Stadt, Bern, Fribourg, Genf, Graubünden, Luzern, Waadt, St.Gallen und Zürich an. Die medizinisch-wissenschaftliche Aufarbeitung der Bereiche der hochspezialisierten Medizin wird von einem 12-köpfigen Expertengremium vorgenommen, welches von Prof. Peter Suter präsidiert wird. Die Zuteilungsentscheide des HSM Beschlussorgans haben einen schweizweit rechtsverbindlichen Charakter. Bisher wurden insgesamt 28 Leistungszuteilungen verabschiedet. Weiter Entscheide fallen im Sommer 2013.