Hochspezialisierte Medizin (HSM): Neue Leistungsaufträge in der pädiatrischen Onkologie erteilt

29. Oktober 2024

Das Beschlussorgan der hochspezialisierten Medizin (HSM) hat entschieden, welche Spitäler künftig medizinische Eingriffe und Behandlungen in acht Teilbereichen der pädiatrischen Onkologie durchführen dürfen.

Der Bereich der pädiatrischen Onkologie wird seit dem Jahr 2013 von den Kantonen gemeinsam geplant. Im Rahmen der periodischen Neubeurteilung hat das HSM-Beschlussorgan nun am 22. August 2024 neue Leistungsaufträge erteilt. Dies gestützt auf die Empfehlung des Fachorgans für hochspezialisierte Medizin und nach einer breiten Anhörung. Im Rahmen dieser Anhörung hatten unter anderem die Spitäler und Kantone die Gelegenheit, Vorbehalte gegen die Zuteilungsvorschläge einzubringen und diese zu begründen.

Die kritischen Stellungnahmen wurden sorgfältig ausgewertet und geprüft. Auf dieser Grundlage erarbeitete das Fachorgan einen finalen Vorschlag für die Zuteilungen. Die Leistungsaufträge wurden pro Teilbereich an diejenigen Leistungserbringer vergeben, die in ihrer Gesamtheit die Versorgung am besten abdecken. Insgesamt gingen 49 Bewerbungen für einzelne Leistungsaufträge ein. Schliesslich wurden 33 Leistungsaufträge für die acht Teilbereiche erteilt.

Die folgenden Spitäler erhalten mindestens einen Leistungsauftrag: Kantonsspital Aarau AG (KSA); Insel Gruppe AG, Inselspital Universitätsspital Bern (Insel); Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB); Les Hôpitaux universitaires de Genève (HUG); LUKS Spitalbetriebe AG, Luzern (LUKS); Stiftung Ostschweizer Kinderspital (OKS); Ente Ospedaliero Cantonale, Bellinzona (EOC); Centre hospitalier universitaire vaudois (CHUV); Kinderspital Zürich – Eleonorenstiftung (Kispi). Die Leistungsaufträge wurden pro Teilbereich wie folgt erteilt:

  • Allgemeine stationäre Behandlung von Neoplasien: Insel, UKBB, HUG, LUKS, OKS, CHUV, Kispi, KSA, EOC

  • Chirurgische Behandlung von Neuroblastomen: Insel, Kispi, CHUV

  • Chirurgische Behandlung von Weichteilsarkomen und malignen Knochentumoren: Insel, UKBB, CHUV, Kispi (in Kooperation mit dem Schweizerischen Verein Balgrist, Universitätsklinik Balgrist)

  • Chirurgische Behandlung von Tumoren des zentralen Nervensystems: Insel, UKBB, CHUV, Kispi 

  • Autologe hämatopoetische Stammzelltransplantationen (HSZT): Insel, Kispi

  • Allogene hämatopoetische Stammzelltransplantationen (HSZT): UKBB, HUG, Kispi

  • Behandlung von Retinoblastomen: CHUV

  • Behandlung von akuten myeloischen Leukämien: CHUV, Kispi, Insel, UKBB, HUG, LUKS, OKS

Weitere Informationen finden sich auf der GDK-Website.

Die Zuteilungsentscheide wurden am 29. Oktober 2024 im Bundesblatt publiziert. Die Leistungsaufträge treten am 1. Juli 2025 in Kraft und sind auf sechs Jahre befristet. Die HSM-Spitalliste ist für alle Kantone rechtlich bindend und geht somit den kantonalen Spitallisten vor.

Auskünfte:

Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch


Die Organisation der hochspezialisierten Medizin (HSM) in der Schweiz

Die Kantone sind gemäss Art. 39 Abs. 2bis KVG verpflichtet, die hochspezialisierte Medizin gemeinsam zu planen. Die zu diesem Zweck getroffene Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) ist per Anfang 2009 in Kraft getreten. Mit ihr haben die 26 Kantone die Planung und Koordination der hochspezialisierten Medizin dem HSM-Beschlussorgan übertragen. Das Beschlussorgan setzt sich aus zehn kantonalen Gesundheitsdirektor/-innen zusammen. Die medizinisch-wissenschaftliche Aufarbeitung der Bereiche der HSM ist Aufgabe des HSM-Fachorgans. Das Fachorgan zählt 15 Expert/-innen aus verschiedenen Fachrichtungen aus dem In- und Ausland. 

Der HSM zugeordnet werden Bereiche, die durch ihre Seltenheit, durch ihr hohes Innovationspotenzial, durch einen hohen personellen oder technischen Aufwand oder durch komplexe Behandlungsverfahren gekennzeichnet sind. In einer zweiten Phase werden die Leistungsaufträge an die Spitäler erteilt. Die HSM-Spitalliste ist für alle Kantone rechtlich bindend und geht somit den kantonalen Spitallisten vor.