Spitalplanung und Tarife: Kantone lehnen Vorschläge des Bundesrates ab
26. Juni 2020
Die Kantone wehren sich gegen den massiven Eingriff des Bundes in die Preisgestaltung bei den stationären Spitaltarifen. Auch die detaillierten Kriterien für die Planung von Spitälern, Geburtshäusern und Pflegeheimen lehnen sie ab. Die beiden Vorschläge des Bundesrates greifen in unverhältnismässiger Weise in die kantonalen Kompetenzen ein.
Die Massnahmen dienten unter anderem der Versorgungsqualität – so begründet der Bundesrat die Verordnungsänderungen, die er im Februar in die Vernehmlassung gegeben hat. Die vorgeschlagene einheitliche Tarifermittlung über einen tiefen maximalen Benchmarkwert (beim 25. Perzentil) hätte aber den gegenteiligen Effekt: Die Spitalversorgung würde nur noch über das Kriterium der Kosten gesteuert. Das können die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, welche die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung tragen, nicht unterstützen. Es ist Aufgabe der Kantonsregierungen, die von den Spitälern und Versicherern verhandelten Tarife auf ihre Wirtschaftlichkeit hin zu prüfen und zu genehmigen – oder sie nötigenfalls festzusetzen. Der Präsident der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), Lukas Engelberger, sagt: «Der Vorschlag des Bundesrates würde den Spielraum der Kantone stark beschneiden.»
Dasselbe gilt für den Vorschlag des Bundesrates, die Anforderungen für die Planung der Spitäler, Pflegeheime und Geburtshäuser weiter zu vereinheitlichen. Die Vorlage ist ungenügend auf die Umsetzung der KVG-Revision zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit abgestimmt.
Zu dieser Umsetzung der Qualitätsvorlage hat der Vorstand der GDK ebenfalls Stellung bezogen. Darin macht er deutlich, dass die bestehenden Qualitäts-Organisationen wie etwa die Stiftung Patientensicherheit oder der Nationale Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) nicht in ihrer Existenz bedroht werden dürfen. Es wäre politisch nicht vertretbar, wenn mit der Umsetzung der Qualitätsvorlage die bisherigen Fortschritte und Massnahmen gefährdet würden, weshalb die GDK diverse Anpassungen beantragt.
Auskünfte:
Regierungsrat Lukas Engelberger, Präsident GDK, 079 689 01 46
Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch